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450 euro job auf abruf

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Judith87
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, ich beginne ab dem 14.05.2018 einen 450 euro job auf abruf. mir wurde gesagt, das es durchaus sein kann, das ich auch mal monate dabei habe, wo ich nicht auf diese 450 euro komme und vielleicht auch nur mal 200 euro verdiene. werde nach meinen monatlichen stunden bezahlt. nächste woche bekomme ich meinen vertrag. nun wäre meine frage, hat man , wenn man auf abruf arbeitet urlaubsanspruch? und wie verhält es sich mit feiertagen und sonntagsarbeit? stehen einem dann zuschläge zu? LG Judith

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Community-Antworten (5)

M
MaJoK

02.05.2018 um 16:53 Uhr

Bei wem arbeitest du? Auf Abruf arbeitet man nicht auf einer festen Basis,so ist es jedenfalls bei der Deutschen Post. Dort werden auch Nachtzuschläge gezahlt, Sonn-und Feiertagsarbeit gibt es da nicht. Urlaubsanspruch!? Du machst dann Urlaub wenn du magst, bezahlen wird dir das niemand,es kommt eben auf die Firma und deinen Arbeitsvertrag an den du unterschreiben sollst. Also bitte den Vertrag in Ruhe durchlesen und zu nichts drängen lassen und frage deinen AG ruhig nach Zuschlägen und Urlaubsanspruch.

P
Pjöööng

02.05.2018 um 17:13 Uhr

Die von Deinem Arbeitgeber angedachte Arbeitsvertragsgestaltung ist so in Deutschland nicht zulässig. Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub hast Du auch als 450,- € und Arbeit auf Abruf Kraft. Feiertags- und Sonntagszuschläge nur wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Vermutlich ist Dein Arbeitgeber nicht sonderlich seriös.

K
kratzbürste

02.05.2018 um 17:32 Uhr

Wirf doch mal einen Blick auf § 12 TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz). Dann sollte klar sein, dass du besser einen anderen Job nehmen solltest.

V
Vivaldi

03.05.2018 um 16:56 Uhr

Ich würde den Vertrag vor Unterschrift von einem Fachmenschen (Anwalt/Gewerkschaft) prüfen lassen. Nach dem BUG hat jeder AN in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub .

P
Pjöööng

03.05.2018 um 17:39 Uhr

Der "Fachmensch" wird in der Regel Geld dafür haben wollen...

Und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Dass die Regelung (sofern sie so überhaupt im Vertrag niedergelegt sind,schließlich schreibt Judith87: "mir wurde gesagt") so nicht zulässig ist. Und dann?

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