Erstellt am 02.05.2018 um 14:53 Uhr von MaJoK
Bei wem arbeitest du? Auf Abruf arbeitet man nicht auf einer festen Basis,so ist es jedenfalls bei der Deutschen Post. Dort werden auch Nachtzuschläge gezahlt, Sonn-und Feiertagsarbeit gibt es da nicht. Urlaubsanspruch!? Du machst dann Urlaub wenn du magst, bezahlen wird dir das niemand,es kommt eben auf die Firma und deinen Arbeitsvertrag an den du unterschreiben sollst.
Also bitte den Vertrag in Ruhe durchlesen und zu nichts drängen lassen und frage deinen AG ruhig nach Zuschlägen und Urlaubsanspruch.
Erstellt am 02.05.2018 um 15:13 Uhr von Pjöööng
Die von Deinem Arbeitgeber angedachte Arbeitsvertragsgestaltung ist so in Deutschland nicht zulässig.
Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub hast Du auch als 450,- € und Arbeit auf Abruf Kraft.
Feiertags- und Sonntagszuschläge nur wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.
Vermutlich ist Dein Arbeitgeber nicht sonderlich seriös.
Erstellt am 02.05.2018 um 15:32 Uhr von kratzbürste
Wirf doch mal einen Blick auf § 12 TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz). Dann sollte klar sein, dass du besser einen anderen Job nehmen solltest.
Erstellt am 03.05.2018 um 14:56 Uhr von Vivaldi
Ich würde den Vertrag vor Unterschrift von einem Fachmenschen (Anwalt/Gewerkschaft) prüfen lassen.
Nach dem BUG hat jeder AN in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub .
Erstellt am 03.05.2018 um 15:39 Uhr von Pjöööng
Der "Fachmensch" wird in der Regel Geld dafür haben wollen...
Und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Dass die Regelung (sofern sie so überhaupt im Vertrag niedergelegt sind,schließlich schreibt Judith87: "mir wurde gesagt") so nicht zulässig ist. Und dann?