Werkstvertrag hält sich nicht an gesetzliche Bestimmungen....
Hallo, wir haben ein Problem mit einem unserer Werksverträge. Dieser Werksvertrag übernimmt einen teil unserer Etikettierung. Laut aussage einiger AN dieses Werksvertrags werden die gesetzlichen max. Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungszeiten, sowie Pausenzeiten nicht eingehalten. Es sollen zusätzlich noch AN dieser FA in kleinen Wohnungen eingefercht sein mit viel zu geringem Platz für jeden. Des Weiteren soll es teilweise zwei Unterschiedliche Arbeitsverträge für die AN geben: Einer nach dem bezahlt wird und einer der nach Außen gezeigt wird. Ich weiß, wir als BR haben da keine direkte Handlungsmöglichkeit, aber der Werksvertrag eigene BR wurde wohl von der GF dort eingesetzt und berichtet auch immer nett an die GF. Nun sind die AN so eingeschüchtert das sie Angst haben auch nur irgendwas zu unternehmen. Hinzu kommt, dass dort sehr viele ausländische Mitarbeiter malochen, die auch der deustchen Sprache nicht wirklich mächtig sind und da durch natürlich noch einfacher zu beeinflussen sind. Bitte gebt uns Tips was wir machen können. In unserer BR-Runde haben wir schon über das Gewerbeaufsichtsamt oder den Zoll diskutiert. Hoffentlich habt Ihr einen guten Rat für uns.
Community-Antworten (3)
18.03.2013 um 10:05 Uhr
Ein bischen viel "soll so sein - angeblich" usw.
Prüft doch erst einmal, ob es sich nicht um ganz normale AN handelt, also der "Werkvertrag" vielleicht nur Makulatur ist. Wer ist der "Chef" des Werkes? Wer gibt die Anweisungen und an wen u.s.w.
Dann würde ich mal den "eingesetzten" BR fragen, wie er denn ins Amt gekommen ist.
Und natürlich würde ich das Gespräch mit Eurem AG suchen und ihn einerseits um Informationen zu den ganzen Vorwürfen bitten und ihn gleichzeitig auffordern dafür Sorge zu tragen, dass dereartige "Gerüchte" jeglicher Grundlage entbehren.
Zeigt der AG Euch dann die kalte Schulter, solltet Ihr über weitere Schritte nachdenken. Dabei kann es ja durchaus auch mal passieren, dass irgend jemand (natürlich nicht der BR) die Presse ins Boot holt......
Selbst das bekannte Versandhaus hat ja dann eine Reaktion gezeigt.
18.03.2013 um 10:17 Uhr
Wie ihr ja schon selber wisst, seid ihr als BR da außen vor. So zumindest hat es den Anschein. Die Frage wäre zu klären in wie weit sie in dem betriebl. Ablauf euer MA mit eingreifen, weil Du schreibst, * einen Teil der Etikettierung*, Gewerbeaufsicht- und Ordnungsamt sowie Zoll, wäre die eine Möglichkeit um auch euren AG unter Druck zu setzen. Weiter würde ich als BR aber dem AG auch vor Augen halten das man sich an die GEW (in eurem Fall wohl die NGG) wenden wird. Und ich würde dem AG vor Augen halten das wenn diese menschenunwürdigen Praktiken von der Unternehmensleitung weiterhin geduldet werden und man sich nicht in einem gewissen Zeitrahmen von dem externen Dienstleister trennen würde, sich an die örtlichen und Überregionalen Presse wenden würde. Der Imangeschaden für das Unternehmen hätte dann der AG selbst zu verantworten. Ich Denke die Auswirkungen, wegen der Parallelen zu dem Fall eines großen Online Versandhandel aus jüngster Vergangenheit, sollten dem AG bewusst sein.
18.03.2013 um 10:47 Uhr
Hinweise an den Zoll/Gewerbeaufsicht gehen auch problemlos anonym, die werden dann trotzdem tätig
das man etwas tun sollte, sehe ich auch solchen Ausbeutern gehört das Handwerk gelegt
ohne konkrete Beweise sollte man aber mit seinen Behauptungen vorsichtig sein, also lieber den Kopf erstmal unten halten
auch bringt eine unangekündigte Kontrolle der Behörden mehr, als wenn man seinen AG informiert, der dann wiederum mit dem Chef des anderen UNternehmens kommuniziert, um herauszufinden, was Sache ist, wobei er sich ja erstmal darauf verlassen muß, was ihm dieser Chef mitteilt bzw. keine weiterreichenden Möglichkeiten hat, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen
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