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Zeitlichen Rahmen einer Betristung selbst bestimmen

A
aakG77
Jan 2020 bearbeitet

Ein Assistenzarzt soll nach einer Befristung von 3 Jahren nun einen Vertrag unterschreiben, der auf 5 Jahre befristet ist. Grundsätzlich sieht er seine Zukunft schon in unserer Klinik hatte aber mit einem unbefristeten Vertrag gerechnet. Er möchte jetzt bei den Vertragsverhandlungen darauf plädieren, das sein Vertrag nur auf 2 Jahre befristet werden soll, weil dann frühzeitiger über einen festen Vertrag entschieden werden müsste. Ist das klug? Sollte er das tun?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

27.01.2020 um 10:24 Uhr

das sollte er lieber mit einem Fachmann besprechen. Vor allem auch die Frage, ob ein 5 Jahres-Vertrag rechtlich überhaupt möglich ist.

P
Pjöööng

27.01.2020 um 11:12 Uhr

"Grundsätzlich sieht er seine Zukunft schon in unserer Klinik ..."

Aber die Klinik sieht seine Zukunft nicht bei ihr. Darüber sollte er nachdenken.

T
takkus

27.01.2020 um 11:23 Uhr

@celestro: aus meiner Sicht wäre ein solcher Vertrag dann zulässig, wenn in dieser Zeit der Erwerb die Anerkennung zum Facharzt erfolgt. Dann ist die Befristung bis zu höchstens 8 Jahren möglich. Siehe dazu §1 Abs. 3 ÄArbVtrG.

N
nicoline

27.01.2020 um 11:31 Uhr

hatte aber mit einem unbefristeten Vertrag gerechnet. Während der FA Ausbildung werden die AV doch in der Regel befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach dem Umfang der Weiterbildungsermächtigung des Chefarztes und dem Weiterbildungsstatus des Arztes. Wie kommt also der Assistenzarzt zu der Erwartung eines unbefristeten Vertrages? Ist er jetzt Facharzt?

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