Erstellt am 27.01.2020 um 09:24 Uhr von celestro
das sollte er lieber mit einem Fachmann besprechen. Vor allem auch die Frage, ob ein 5 Jahres-Vertrag rechtlich überhaupt möglich ist.
Erstellt am 27.01.2020 um 10:12 Uhr von Pjöööng
"Grundsätzlich sieht er seine Zukunft schon in unserer Klinik ..."
Aber die Klinik sieht seine Zukunft nicht bei ihr. Darüber sollte er nachdenken.
Erstellt am 27.01.2020 um 10:23 Uhr von takkus
@celestro: aus meiner Sicht wäre ein solcher Vertrag dann zulässig, wenn in dieser Zeit der Erwerb die Anerkennung zum Facharzt erfolgt. Dann ist die Befristung bis zu höchstens 8 Jahren möglich. Siehe dazu §1 Abs. 3 ÄArbVtrG.
Erstellt am 27.01.2020 um 10:31 Uhr von nicoline
*hatte aber mit einem unbefristeten Vertrag gerechnet.*
Während der FA Ausbildung werden die AV doch in der Regel befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach dem Umfang der Weiterbildungsermächtigung des Chefarztes und dem Weiterbildungsstatus des Arztes. Wie kommt also der Assistenzarzt zu der Erwartung eines unbefristeten Vertrages? Ist er jetzt Facharzt?