Erstellt am 22.05.2007 um 21:18 Uhr von stern2007
Hallo Rudi
Sieh mal ins BetrVG § 30 (2),das sollte dir helfen
Erstellt am 22.05.2007 um 21:22 Uhr von spartacus
Erstellt am 22.05.2007 um 21:39 Uhr von Lotte
stern,
§ 30 (2)??? Ich bin verwirrt, mein § 30 hat nur einen Absatz.
Erstellt am 22.05.2007 um 21:41 Uhr von Mona-Lisa
@Lottilein,
könnte es sein, dass stern den § 30 BetrVG
II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen meint? ;-))
Erstellt am 22.05.2007 um 22:55 Uhr von stern2007
Sorry,Sorry
Ich meine die Rn 2
Der AG hat kein Anspruch darauf, vom BR zu verlangen........
Erstellt am 23.05.2007 um 08:09 Uhr von hennessy
Hallo,
meiner Meinung nach hat der AG keinen Rechtsanspruch darauf eine Verlegung zu verlangen.
Aber wenn das Arbeitsverhältnis zwischen BR und AG gut ist, kann man ja einen Wunsch der GL mit den hinweis auf gute Zusammenarbeit mit Beschluss zustimmen.
Natürlich nur wenn auch jedem BR-Mitglied kein nachteil dadurch besteht.
Erstellt am 23.05.2007 um 22:36 Uhr von Lotte
stern,
ich bin penetrant, ich weiß...;-)
Es gibt einige Kommentierungen zum BetrVG und damit Rudi etwas damit anfangen kann, solltest Du noch erwähnen, aus welcher Du zitierst (Fitting, Däubler, Gnade...). Das hat den Vorteil, dass man es nachlesen kann.