Kann der Arbeitgeber den Sitzungszeitpunkt des Betriebsrates bestimmen?
Ein Kollege aus dem Betriebsrat wird vom Zwei -Schicht in Drei - Schicht versetzt.
Um die Sitzungsteilnahme des betroffenen Kollegen zu ermöglichen, hat der Betriebsrat feste Sitzungszeiten beschlossen.
Damit der Arbeitgeber planen kann.
Die BR-Sitzungen sollen Donnerstags um 09:15 Uhr stattfinden.
Nun sagt der Arbeitgeber, der Sitzungszeitpunkt passt ihm nicht. Er ist für Montags ab 14:00 Uhr oder später.
Kann der Arbeitgeber den Sitzungszeitpunkt des Betriebsrates bestimmen?
Community-Antworten (7)
22.05.2007 um 23:18 Uhr
Hallo Rudi Sieh mal ins BetrVG § 30 (2),das sollte dir helfen
22.05.2007 um 23:22 Uhr
Nein kann er nicht!
22.05.2007 um 23:39 Uhr
stern, § 30 (2)??? Ich bin verwirrt, mein § 30 hat nur einen Absatz.
22.05.2007 um 23:41 Uhr
@Lottilein,
könnte es sein, dass stern den § 30 BetrVG
II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen meint? ;-))
23.05.2007 um 00:55 Uhr
Sorry,Sorry Ich meine die Rn 2 Der AG hat kein Anspruch darauf, vom BR zu verlangen........
23.05.2007 um 10:09 Uhr
Hallo,
meiner Meinung nach hat der AG keinen Rechtsanspruch darauf eine Verlegung zu verlangen.
Aber wenn das Arbeitsverhältnis zwischen BR und AG gut ist, kann man ja einen Wunsch der GL mit den hinweis auf gute Zusammenarbeit mit Beschluss zustimmen.
Natürlich nur wenn auch jedem BR-Mitglied kein nachteil dadurch besteht.
24.05.2007 um 00:36 Uhr
stern, ich bin penetrant, ich weiß...;-) Es gibt einige Kommentierungen zum BetrVG und damit Rudi etwas damit anfangen kann, solltest Du noch erwähnen, aus welcher Du zitierst (Fitting, Däubler, Gnade...). Das hat den Vorteil, dass man es nachlesen kann.
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