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Kann der Arbeitgeber den Sitzungszeitpunkt des Betriebsrates bestimmen?

RM
Rudi Maier
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege aus dem Betriebsrat wird vom Zwei -Schicht in Drei - Schicht versetzt.

Um die Sitzungsteilnahme des betroffenen Kollegen zu ermöglichen, hat der Betriebsrat feste Sitzungszeiten beschlossen.

Damit der Arbeitgeber planen kann.

Die BR-Sitzungen sollen Donnerstags um 09:15 Uhr stattfinden.

Nun sagt der Arbeitgeber, der Sitzungszeitpunkt passt ihm nicht. Er ist für Montags ab 14:00 Uhr oder später.

Kann der Arbeitgeber den Sitzungszeitpunkt des Betriebsrates bestimmen?

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Community-Antworten (7)

S
stern2007

22.05.2007 um 23:18 Uhr

Hallo Rudi Sieh mal ins BetrVG § 30 (2),das sollte dir helfen

S
Spartacus

22.05.2007 um 23:22 Uhr

Nein kann er nicht!

L
Lotte

22.05.2007 um 23:39 Uhr

stern, § 30 (2)??? Ich bin verwirrt, mein § 30 hat nur einen Absatz.

M
Mona-Lisa

22.05.2007 um 23:41 Uhr

@Lottilein, könnte es sein, dass stern den § 30 BetrVG
II. Abhaltung der Betriebsratssitzungen meint? ;-))

S
stern2007

23.05.2007 um 00:55 Uhr

Sorry,Sorry Ich meine die Rn 2 Der AG hat kein Anspruch darauf, vom BR zu verlangen........

H
hennessy

23.05.2007 um 10:09 Uhr

Hallo,

meiner Meinung nach hat der AG keinen Rechtsanspruch darauf eine Verlegung zu verlangen.

Aber wenn das Arbeitsverhältnis zwischen BR und AG gut ist, kann man ja einen Wunsch der GL mit den hinweis auf gute Zusammenarbeit mit Beschluss zustimmen.

Natürlich nur wenn auch jedem BR-Mitglied kein nachteil dadurch besteht.

L
Lotte

24.05.2007 um 00:36 Uhr

stern, ich bin penetrant, ich weiß...;-) Es gibt einige Kommentierungen zum BetrVG und damit Rudi etwas damit anfangen kann, solltest Du noch erwähnen, aus welcher Du zitierst (Fitting, Däubler, Gnade...). Das hat den Vorteil, dass man es nachlesen kann.

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