Bestimmung Ersatzmitglieder bei Berücksichtigung des Minderheitengeschlecht
Ein 15‘er BR-Gremium. Zusammengesetzt aus 3 Listen (5+5+5). Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit 3 Sitzen vertreten sein. Jede Liste stellt 1 ordentliches weibliches BR-Mitglied.
Folgende Situation (in der Urlaub ein gültiger Verhinderungsgrund ist): Aus Liste1 (L1) geht Mann1 (L1-Mann1) von 01.05.-30.05. in Urlaub. Aus Liste2 (L2) geht Frau1 (L2-Frau1) am 04.05.-14.05. in Urlaub. Auf Liste3 (L3) geht Mann1 (L2-Mann1) am 09.05. - 11.05. in Urlaub.
Jetzt wird rechtzeitig zum 09.05. + 10.05. zu einer zweitägigen BR-Sitzung geladen. (2 Tage da der Betrieb Deutschlandweit definiert ist und für die Sitzung von unterschiedlichen Standorten angereist werden muss).
Die jeweils 6.Listenplätze (1.Ersatzmitglied) sind wie folgt: Liste1 = ein Mann (L1-Mann5) Liste2 = ein Mann (L2-Mann5) Liste3 = eine Frau (L3-Frau2)
Die nächsten Frauen der jeweiligen Listen (L1-Frau2, L2-Frau2, L3-Frau3) sind sehr weit hinten – sagen wir z.B. jeweils auf Listenplatz 100.
Wie ist jetzt zur Sitzung zu laden, und dabei das Minderheitengeschlecht zu berücksichtigen, wenn das erste Ersatzmitglied der Liste3 (L3-Frau2) jetzt lediglich am ersten Sitzungstag teilnehmen würde und für den 2.Tag einen gültigen Verhinderungsgrund hätte?
Variante 1: Zum ersten Sitzungstag werden die BR-Mitglieder + die drei 1. Ersatzmitglieder geladen, da dadurch das Minderheitengeschlecht abgedeckt ist. (Liste1 : Frau1 und von Liste 3: Frau1 + Frau 2 (1.Ersatzmitglied) Zum zweiten Sitzungstag ist L3-Frau1 verhindert und dafür wird von Liste 3 die Frau3 (Listenplatz 100) geladen.
Variante 2: Zum ersten Sitzungstag werden die BR-Mitglieder geladen, sowie für L1-Mann1 das 1.Ersatzmitglied (L1-Mann5), für L2-Frau1 die zweite Frau auf der Liste (L2-Frau2) (Grund: da zum Zeitpunkt der Verhinderung (Urlaubsantritt 04.05.) das Minderheitengeschlecht durch die Verhinderung unterschritten wird, und entsprechend das Ersatzmitglied bestimmt werden muss) Für L3-Mann1 (der erst an diesem Tag verhindert ist) das 1.Ersatzmitglied (L3-Frau2) Zum weiten Sitzungstag ist L3-Frau1 verhindert und dafür wird das 2.Ersatzmitglied der Liste geladen (L3-Mann5)
Der Fall ist nicht ausgedacht, und steht so aktuell zur Diskussion. Grundlegend besteht Sorge, dass die gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam wären da falsch geladen. Und zweitens, dass Ersatzmitglieder welche rechtswirksamen Anspruch hätten an einer Sitzung teilzunehmen, durch falsche Ladung umgangen werden – und damit auch ggf. Ihren Anspruch auf bestimmten Kündigungsschutz nicht erhalten.
Kompliziert oder? Jemand fit in dem Thema?
Viele Grüße, Karl
Community-Antworten (6)
15.06.2018 um 12:54 Uhr
Wieso ist 2ten Tag L3-Frau 1 verhindert ? Aber Variante 1 sieht gut aus. Bei Variante 2 kommt es mir so vor, als seien dann keine 3 Frauen anwesend, oder ?
15.06.2018 um 13:51 Uhr
Der Gesetzgeber hat die tatsächliche Umsetzung der absurden Minderheitengeschlechterquote leider den Betriebsratsvorsitzenden und den Arbeitsgerichten überlassen, ohne Hinweise dafür zu liefern wie das nun umgesetzt werden muss. Rechtsprechung zu dem Thema habe ich leider bisher auch noch keine gefunden.
Grundsätzlich erscheinen zwei Herangehensweisen möglich:
- Es gilt jeweils Beginn und Ende der Verhinderung. Hier also:
- Verhinderung: 01.05. L1M1 => Quote erfüllt ==> L1M5 rückt nach.
- Verhinderung: 04.05.: L2F1 ==> Quote nicht erfüllt = L2F2 (Platz 100) rückt nach
- Verhinderung: 09.05.: L3M1 ==> Quote erfüllt ==> L3F2 rückt nach (Quote übererfüllt)
- Verhinderung: 10.05.: L3F2 ==> Quote erfüllt ==> L3M5 rückt nach.
- Man zielt auf den Zeitpunkt (hier Sitzung) ab:
- Tag: L1M1, L2F1 und L3M1 sind verhindert, es rücken nach: L1M5, L2M5 und L3F2, Quote erfüllt.
- Tag: L1M1, L2F1, L3M1 und L3F2 sind verhindert, es rücken nach L1M5, L2 M5 und L3M5 ==> Quote nicht erfüllt (eine zu wenig) ==> Feststellen, welche Liste die 15te d'Hondt Zahl hatte ==> aus dieser Liste das nächste weibliche Ersatzmitglied laden.
Es gibt keinen Grundsatz dass die Verteilung der Minderheitengeschlechtszugehörigen auf die Listen der Verteilung auf Grund des Wahlergebnisses entsprechen muss.
Welche der beiden Varianten die ist, die sich letztendlich in der Rechtsprechung etablieren wird, wissen vermutlich noch nicht einmal die Götter in Erfurt. Bei der ersten Herangehensweise sehe ich das grundsätzliche Problem, dass sich der Beginn der Verhinderung häufig nicht hinreichend genau klären lässt, bzw. auch zeitlich von mehreren BRM zusammenfallen kann. Nehmen wir z.B. feste Arbeitszeiten und zwei BRM verlassen daher am Freitag zeitglich den Arbeitsplatz und gehen in Urlaub. Wie will man dann festlegen, welche Verhinderung als erste eintrat? Ein Losentscheid wäre hier gar nicht möglich, da das Nachrücken des EBRM per Gesetz geschieht, unabhängig davon, welches Los der BRV evtl. zu einem späteren Zeitpunkt ziehen würde.
Deshalb tendiere ich zu der zweiten Herangehensweise, die allerdings auch zu einigen Absurditäten führt.
PS. Möglicherweise bin ich mit der ein oder anderen Benamsung Deiner BRM durcheinander gekommen...
15.06.2018 um 14:16 Uhr
Frage in die Runde:
Wenn zu EINER zweitägigen BR-Sitzung eingeladen wurde, und ein BRM am zweiten Sitzungstag verhindert ist, ist es dann automatisch für die gesamte zweitägige BR-Sitzung verhindert und entsprechend ein Ersatzmitglied zu laden?
15.06.2018 um 14:58 Uhr
Ich bin der Meinung, nur für die Zeit der Verhinderung. Wenn ein Mitglied am 2. Sitzungstag ab-in-den-Urlaub fliegt, kann er am ersten Tag durchaus teilnehmen und für den zweiten Tag liegt erst ein Verhinderungsgrund vor.
15.06.2018 um 15:30 Uhr
Wenn ein BRM wegen eigener Betroffenheit bei einem TOP verhindert ist, ist er dann automatisch für die ganze Sitzung verhindert? Wenn ein BRM bei einer ganztägigen Sitzung ab 16:00 Uhr verhindert ist, ist er dann automatisch für die ganze Sitzung verhindert? Wenn ein BRM bei einer ganztägigen Sitzung ab 12:30 Uhr verhindert ist, ist er dann automatisch für die ganze Sitzung verhindert?
Allerdings würde ich die Tatsache dass ein BRM am zweiten Tag nicht teilnehmen kann als ausreichend dafür ansehen, dass es sich für die ganze Sitzung als verhindert erklärt.
18.06.2018 um 23:26 Uhr
Also mein „Favorit“ ist derzeit: ist ein BR-Mitglied zur Erledigung von BR-Tätigkeit (z.B. Teilnahme an einer Sitzung) verhindert, so ist die Ersatzmitgliedsfrage auf genau diesem Moment hin zu klären. Sprich, sind 2 BR-Mitglieder der Liste1 z.B. Zu den Sitzungs-TOPs 1-3 verhindert, werden von Liste 1 die jeweiligen Ersatzmitglieder bestimmt und geladen - und ab TOP 4 wieder „rausgeschmissen“. Wenn dann ab TOP 7 ein BRM von Liste 2 verhindert ist wird dann ein Ersatz von dieser Liste geladen, und kommt dann von Liste 3 noch eine weiteres verhindertes BRM ab TOP 8 dazu - ist die Nachrückung und die Minderheitengeschlechterquote-Einhaltung auf beide BRM-Verhinderungen zu prüfen - was durchaus bedeuten kann das auch für Liste 2 ab TOP8 noch mal jemand anderes geladen werden müsste.
Wie gesagt, meine Ableitung - eine rechtliche Bewertung von einem Profi wäre da natürlich super ?
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