Ein 15‘er BR-Gremium. Zusammengesetzt aus 3 Listen (5+5+5). Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit 3 Sitzen vertreten sein. Jede Liste stellt 1 ordentliches weibliches BR-Mitglied.

Folgende Situation (in der Urlaub ein gültiger Verhinderungsgrund ist):
Aus Liste1 (L1) geht Mann1 (L1-Mann1) von 01.05.-30.05. in Urlaub.
Aus Liste2 (L2) geht Frau1 (L2-Frau1) am 04.05.-14.05. in Urlaub.
Auf Liste3 (L3) geht Mann1 (L2-Mann1) am 09.05. - 11.05. in Urlaub.

Jetzt wird rechtzeitig zum 09.05. + 10.05. zu einer zweitägigen BR-Sitzung geladen. (2 Tage da der Betrieb Deutschlandweit definiert ist und für die Sitzung von unterschiedlichen Standorten angereist werden muss).

Die jeweils 6.Listenplätze (1.Ersatzmitglied) sind wie folgt:
Liste1 = ein Mann (L1-Mann5)
Liste2 = ein Mann (L2-Mann5)
Liste3 = eine Frau (L3-Frau2)

Die nächsten Frauen der jeweiligen Listen (L1-Frau2, L2-Frau2, L3-Frau3) sind sehr weit hinten – sagen wir z.B. jeweils auf Listenplatz 100.

Wie ist jetzt zur Sitzung zu laden, und dabei das Minderheitengeschlecht zu berücksichtigen, wenn das erste Ersatzmitglied der Liste3 (L3-Frau2) jetzt lediglich am ersten Sitzungstag teilnehmen würde und für den 2.Tag einen gültigen Verhinderungsgrund hätte?

Variante 1:
Zum ersten Sitzungstag werden die BR-Mitglieder + die drei 1. Ersatzmitglieder geladen, da dadurch das Minderheitengeschlecht abgedeckt ist. (Liste1 : Frau1 und von Liste 3: Frau1 + Frau 2 (1.Ersatzmitglied)
Zum zweiten Sitzungstag ist L3-Frau1 verhindert und dafür wird von Liste 3 die Frau3 (Listenplatz 100) geladen.

Variante 2:
Zum ersten Sitzungstag werden die BR-Mitglieder geladen, sowie
für L1-Mann1 das 1.Ersatzmitglied (L1-Mann5),
für L2-Frau1 die zweite Frau auf der Liste (L2-Frau2) (Grund: da zum Zeitpunkt der Verhinderung (Urlaubsantritt 04.05.) das Minderheitengeschlecht durch die Verhinderung unterschritten wird, und entsprechend das Ersatzmitglied bestimmt werden muss)
Für L3-Mann1 (der erst an diesem Tag verhindert ist) das 1.Ersatzmitglied (L3-Frau2)
Zum weiten Sitzungstag ist L3-Frau1 verhindert und dafür wird das 2.Ersatzmitglied der Liste geladen (L3-Mann5)

Der Fall ist nicht ausgedacht, und steht so aktuell zur Diskussion.
Grundlegend besteht Sorge, dass die gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam wären da falsch geladen. Und zweitens, dass Ersatzmitglieder welche rechtswirksamen Anspruch hätten an einer Sitzung teilzunehmen, durch falsche Ladung umgangen werden – und damit auch ggf. Ihren Anspruch auf bestimmten Kündigungsschutz nicht erhalten.

Kompliziert oder?
Jemand fit in dem Thema?

Viele Grüße,
Karl