Hallo zusammen,
wir stellen uns die Frage ob es rechtlich korrekt ist wenn sich unsere Filialen die sich mehr als 200km vom Hauptstandort befinden sich dem Betriebsrat vom Hauptbetrieb anschließen.

Die Vorraussetzungen aus §4 Abs.1 sind aus unserer Sicht somit erfüllt.

Kann ein Betriebsrat aus dem Hauptbetrieb überhaupt über rechtliche Angelegenheit entscheiden/ urteilen wo er selber nicht vor Ort ist?

Vielen Dank für Eure Rückantworten.