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Andere Filiale mit anderen Öffnungszeiten

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TanDooori
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Tag. Ich arbeite in einem Unternehmen mit vielen Standorten und Filialen. Gestern kam meine Vorgesetzte zu mir und sagte mir das ich am letzten Samstag diesen Monats in eine andere Filiale muss, weil dort Personal Knappheit herrscht. Ich arbeite Samstags in unserer Filiale auf Spätschicht immer von 11 bis 18 Uhr. Dort müsste ich von 13 bis 20 Uhr arbeiten. Die Arbeitszeit von 7 Stunden bleibt die Gleiche. Nun aber zu meinem Problem. Sie hat meine Arbeitskraft dort fest zugesagt ohne mich zu fragen und ich habe an diesem Samstag um 19 Uhr etwas vor. Da ich es gewohnt bin Samstags maximal bis 18 Uhr zu arbeiten, habe ich den Samstag Abend schon verplant. Muss ich dort hin?

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Community-Antworten (15)

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nicoline

13.03.2020 um 11:51 Uhr

TanDooori, gibt es einen Betriebsrat? Gibt es einen Arbeitsplan/Dienstplan, für die Woche oder den Monat? Bist du Gewerkschaftsmitglied oder hast eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

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TanDooori

13.03.2020 um 12:03 Uhr

Hallo nicoline. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Es sind gefühlt 100 Versuche diesen zu gründen gescheitert. Gewerkschaftsmitglied bin ich aufgrund dessen auch nicht. Ich habe eine Rechtschutz in der Arbeitsrecht inbegriffen ist. Einen offiziellen Dienstpläne gibt es nicht. Es existiert ein vorgeschriebener Plan der aber noch nicht gültig ist

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kratzbürste

13.03.2020 um 12:16 Uhr

Der AG kann Zeit und Ort der Arbeitsleistung festlegen - es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht es anders vor - und - der AG muss auch "billiges" Ermessen anwenden. Google mal den Begriff "Recht und Billigkeit".

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nicoline

13.03.2020 um 12:30 Uhr

Einen Betriebsrat gibt es nicht. Schade. Es sind gefühlt 100 Versuche diesen zu gründen gescheitert. Traurig. Ich habe eine Rechtschutz in der Arbeitsrecht inbegriffen ist. Das ist super. Nun zu deinem Problem: Zunächst mal kann der AG das, was er mit dir vor hat, grundsätzlich machen:

Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Für dich wichtig ist der letzte Satz. Hier sind keine bzw. nicht nur körperliche oder geistige Behinderungen gemeint, sondern auch das, worum es dir geht. Billiges Ermessen bedeutet, der AG muss in angemessener Weise die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Dazu gehört auch, privaten Lebensumständen, besonderen Vorlieben, Abneigungen und Kenntnissen der Beschäftigten Rechnung zu tragen.

Wenn es keinen BR gibt, ist es nicht einfach, sich bei so etwas zu wehren und es ist ratsam, sich selber schlau zu machen. Dazu folgender Link: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html

Sie hat meine Arbeitskraft dort fest zugesagt ohne mich zu fragen und ich habe an diesem Samstag um 19 Uhr etwas vor. Da ich es gewohnt bin Samstags maximal bis 18 Uhr zu arbeiten, habe ich den Samstag Abend schon verplant. Muss ich dort hin?

Wenn es einen BR geben würde, wäre das, nach meiner Auffassung eine mitbestimmungspflichtige Versetzung und da sich auch die Arbeitszeit ändert, wäre auch das mitbestimmungspflichtig. Ich kenne dich nicht und auch deine Situation im Betrieb nicht, deswegen würde ich dir nicht empfehlen, das rundweg abzulehnen. Meine Empfehlung lautet: Bitte deine Vorgesetzte um ein Gespräch, mach ihr klar, dass du es nicht in Ordnung findest, dass sie, ohne mit dir zu sprechen eine soche Zusage gemacht hat. Erwähne ruhig auch das billige Ermessen und biete ihr an, während deiner üblichen Arbeitszeit dort auszuhelfen, aber nicht mehr. Sollte sie trotz deines Vorschlags unnachgiebig sein, kündige an, dass du dich rechtlich beraten lassen wirst, ob du das, was sie will, machen musst.

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TanDooori

13.03.2020 um 12:37 Uhr

Meine Vorgesetzte ist eine regelrechte Diktatorin. Meinen Vorschlag dort meine gewohnte Schicht zu absolvieren wird sie lachend ablehnen. Wenn ich ihr sage, dass ich mich rechtlich beraten lassen werde, wird sie mich das hart spüren lassen. Diese Situation sind wir alle leider gewohnt. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und meinem Marschbefehl folgen.

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§§Reiter

13.03.2020 um 12:49 Uhr

Grundsätzlich stimme ich Nicoline da zu, aber Dir muss auch klar sein, dass das unter Umständen mit Stress verbunden ist und Du damit Deiner Vorgesetzten kein Lächeln aufs Gesicht zaubern wirst. Also sollte man sich kurz überlegen, ob es das Wert ist, also wie wichtig der Termin ist. Geht es um ein Familienfest, eine Geburtstagsfeier oder einen anderen Anlass, der einem persönlich wirklich wichtig ist, dann keine Frage: so wie von nicoline beschrieben. Geht es aber nur um ein Treffen mit Freunden, oder einen Kinobesuch, als etwas das man problemlos verschieben kann, würde ich dann doch eher arbeiten gehen. Das ist zumindest meine Meinung. ...und ja, hättet Ihr einen Betriebsrat wäre die Situation eine Andere.

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DummerHund

13.03.2020 um 12:58 Uhr

@ TanDooori Nur, wenn jeder immer diesen Marschbefehlen folgt, und sich nicht rechtlich wehrt, wird sich ja nie was ändern. Entweder sollte man ein ganz dickes Fell bekommen und die Sache ausfechten damit man mal ein Zeichen setzt, oder am besagten Tag mal tierische Kopfschmerzen bekommen das ein das so mitnimmt.

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nicoline

13.03.2020 um 12:58 Uhr

Meine Vorgesetzte ist eine regelrechte Diktatorin. Meinen Vorschlag dort meine gewohnte Schicht zu absolvieren wird sie lachend ablehnen. Wenn ich ihr sage, dass ich mich rechtlich beraten lassen werde, wird sie mich das hart spüren lassen. Diese Situation sind wir alle leider gewohnt. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und meinem Marschbefehl folgen. Dann frage ich mich allerdings, warum du hier überhaupt fragst? Wenn ich dir jetzt geantwortet hätte, nein, du musst nicht dahin, hättest du das deiner Vorgesetzten sagen können, ohne dass das für dich Folgen gehabt hätte???

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TanDooori

13.03.2020 um 12:59 Uhr

Es scheint bei uns unmöglich zu sein einen BR zu gründen. Leider. Ich habe eine Planwagenfahrt zum JGA gebucht und meinen Anteil dafür auch schon bezahlt. Na ja. Da werde ich wohl das Nachsehen haben.

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TanDooori

13.03.2020 um 13:02 Uhr

Ich muss für mich abwägen ob ich den Mund aufmache und dann mit den Tortur en umgehen kann oder eben nicht. Ich wollte wissen welche Möglichkeiten ich generell habe nicoline. Ich danke auf jeden Fall für eure Antworten

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nicoline

13.03.2020 um 13:02 Uhr

Da werde ich wohl das Nachsehen haben. Tja, wirst du wohl, wenn du nicht bereit bist zu kämpfen. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

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celestro

13.03.2020 um 13:05 Uhr

Was hat man denn auf Deine Erwiderung, dass Du dort schon etwas vor hast, geantwortet?

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TanDooori

13.03.2020 um 13:12 Uhr

Celestro Das man mich dort unbedingt braucht und auch neimand anderen schicken könne, denn dort würde jemand gebraucht werden der die Funktion deiner Stellvertretenden FL hat.

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DummerHund

13.03.2020 um 15:20 Uhr

@TanDoori Jetzt mal ganz ehrlich, was würden die denn machen wenn du jetzt wegen Krankheit auch noch ausfallen würdest?

Solltest du nicht bereit sein zu kämpfen, solltest du wenigstens sehen das der AG einen evtl geldlichen Verlust ausgleicht.

Was sagt eigentlich dein Arbeitsvertrag aus zu den Arbeitszeiten?

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nicoline

13.03.2020 um 17:04 Uhr

Was sagt eigentlich dein Arbeitsvertrag aus zu den Arbeitszeiten? .....und zu den Einsatzorten?

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