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Personenzähler in den Filialen

B
BR_2018
Feb 2020 bearbeitet

Guten Tag,

wir sind als BR auch zuständig für unsere Filialen. In einigen Filialen wurde jetzt im Eingangsbereich ein Personenzähler eingebaut um auswerten zu können, wieviel Personen tatsächlich die Filiale zu welchen Uhrzeiten aufsuchen um das Ergebnis in Verhältnis mit den Anzahl der getätigten Verkäufe zu setzen.

Einige Filialen haben uns angesprochen und nachgefragt ob wir als BR hierzu vom AG informiert wurden.

Uns liegen hierzu keinerlei Informationen vom AG vor noch wissen wir nicht, wie der Personenzähler funktioniert.

Habt Ihr eine Idee auf welche Grundlage wir uns hier aus dem BetrVG stützen können wenn wir Informationen vom AG einholen wollen?

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

20.02.2020 um 18:35 Uhr

§87 Abs.1 Nr.1 BetrVG

K
kratzbürste

21.02.2020 um 08:31 Uhr

Naja, die Informationen erst einmal auf Basis § 80 Abs 2 BetrVG. Ihr müsst ja erst einmal prüfen, ob ihr ein Mitbestimmungrecht in der Sache habt. Wahrscheinlich eher nein.

P
Pjöööng

21.02.2020 um 11:15 Uhr

Bei dem Personenzähler sehe ich keinerlei Mitbestimmung. Allenfalls könnte man versuchen damit zu argumentieren dass der Erste und der Letzte jeden Tages offensichtlich jemand vom Personal ist, der damit kontrolliert wird.

Interessanter finde ich aber die Frage was der Arbeitgeber mit diesen Vergleichen anstellen will. Er wird wohl kaum mehrere tausend Euro investieren nur um bunte Bilder zu bekommen...

C
celestro

21.02.2020 um 11:37 Uhr

"Allenfalls könnte man versuchen damit zu argumentieren dass der Erste und der Letzte jeden Tages offensichtlich jemand vom Personal ist, der damit kontrolliert wird."

Nur, wenn es keinen Personaleingang gibt. ;-))))

"Interessanter finde ich aber die Frage was der Arbeitgeber mit diesen Vergleichen anstellen will. Er wird wohl kaum mehrere tausend Euro investieren nur um bunte Bilder zu bekommen..."

Wieso Bilder? Also in großen Kaufhäusern habe ich früher oft Personenzähler am Eingang gesehen. Das war nur so ein kleines Teil mit ner Zahlenanzeige, die 1 hochging, wenn jemand durchlatschte.

J
jimbob2019

24.02.2020 um 17:26 Uhr

Auch ein Personenzähler ist eine Technische Einrichtung und ist in der Mitbestimmung

P
Pjöööng

24.02.2020 um 18:10 Uhr

jimbob2019: Bitte nicht nach 6 Wörtern aufhören zu lesen!

D
DummerHund

24.02.2020 um 19:01 Uhr

@jimbob2019 Kann sein, muß aber nicht sein.. Kann letztendlich nur der BR vor Ort nur sagen ob und in wie weit die Daten dort weiter verwendet werden, oder weiter verwendet werden können.

http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_6_BetrVG_technische_Arbeitnehmerueberwachung/

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