Guten Tag,

wir sind als BR auch zuständig für unsere Filialen. In einigen Filialen wurde jetzt im Eingangsbereich ein Personenzähler eingebaut um auswerten zu können, wieviel Personen tatsächlich die Filiale zu welchen Uhrzeiten aufsuchen um das Ergebnis in Verhältnis mit den Anzahl der getätigten Verkäufe zu setzen.

Einige Filialen haben uns angesprochen und nachgefragt ob wir als BR hierzu vom AG informiert wurden.

Uns liegen hierzu keinerlei Informationen vom AG vor noch wissen wir nicht, wie der Personenzähler funktioniert.

Habt Ihr eine Idee auf welche Grundlage wir uns hier aus dem BetrVG stützen können wenn wir Informationen vom AG einholen wollen?