Überstunden bei Krankeit?
Darf ein Mitarbeiter, der Krankheitsvertretung machen sollte, dann aber selbst erkrankt ist, diese, auf Grund der Krankheit nicht geleisteten Stunden, trotzdem als Überstunden aufschreiben?
Community-Antworten (2)
05.03.2013 um 22:24 Uhr
Wenn er im Dienstplan oder über eine feste Absprache klar eingeplant war, klar: Es wäre seine Arbeitszeit gewesen. Anders wäre es, wenn der Mitarbeiter gebeten wirs, eine Vertretung zu machen, und dabei mitteilt, dass er wegen Krankheit nicht kommen kann. Dann wurde er ja gar nciht erst eingeplant.
06.03.2013 um 07:50 Uhr
Ich schließe mich @Alter Mann an, Krank ist wie gearbeitet, es sei denn ein TV sagt etwas anderes aus. Es kann nämlich über einen TV auch zuungunsten des AN Regelungen getroffen werden. Sollte dies der Fall sein, was Ihr überprüfen solltet ehe Ihr dem AN antwortet, solltet Ihr dem AN auf diesen Passus im TV hinweisen, sonst könnte es peinlich werden wenn der AG ihn darauf aufmerksam macht und Ihr diesen Passus übersehen habt ;)
Ansonsten, wie schon erwähnt, ist krank wie gearbeitet, wenn der Kollege zB. eine tägliche AZ von 8 Stunden hätte oder eine wöchentliche AZ von zB. 40 Stunden hätte, er aber im Dienstplan für diesen Tag mit 9 Stunden oder für diese Woche mit 45 Stunden offiziell geplant war und krank wurde.
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