Unsere Geschäftsleitung hat Ende letzter Woche einen Antrag beim BR auf Pflichtüberstunden gestellt. ( Nach der Kürzung des Weihnachtsgeld um 80%)
Der BR hat die Überstunden nur auf Grund freiwilliger Basis genehmigt.
Der GF ist nun angefressen und hat seine Abtl. angewiesen die Namen der Überstundenverweigerer aufzunehmen damit der GF ein" Persönliches Gespräch" mit denen führen kann.
Nun ist es ja Grundlegend so dass die GF nur mit Einwilligung des BR Überstunden anordnen darf und diese im Streitfall gerichtlich ersetzen muss.
Wir haben zudem eine Betriebsvereinbarung die eine Soll- Arbeitszeit von wöchtl. 40 Stunden beinhaltet. ( Gleitzeit von -150 *+100).
Nun möchte unsere GF die Arbeitsverträge prüfen ob gegebenfalls jemand vertraglich Überstunden zugesichert hat.
Nun meine Frage hierzu: Schränkt die Betriebsvereinbarung durch die Angabe der Sollzeit schon den Handlungsspielraum der GF ein und steht die Betriebsvereinbarung in diesem Fall über dem Arbeitsvertrag? Und wie lassen sich die "Persönlichen Gespräche" mit den Verweigern verhindern?
Vielen Dank für eure Antworten Gruß Beärle