Erstellt am 13.07.2017 um 08:16 Uhr von gironimo
Hast du als Teamleiter keinen Aufwand mehr, den man entschädigen könnte?
Was sagt denn euer BR zu dem Ganzen.
Ganz allgemein : Eine zweckgebundene Zulage entfällt mit dem wegfall des Zwecks.
Erstellt am 13.07.2017 um 08:21 Uhr von Ältestenrat
unterschreiben oder nicht?
Erstellt am 13.07.2017 um 08:39 Uhr von gironimo
Nicht ohne Verhandlungen. Wenn die Aufwandsentschädigung sich auf die Überstunden beziehen, werden die doch wohl auch in Zukunft anfallen. Also kann die Teamleiterzulage doch nur zusätzlich sein.
Da würde ich nicht so leicht unterschreiben.
Erstellt am 13.07.2017 um 11:24 Uhr von nicoline
Hast du gefragt, warum die Aufwandsentschädigung plötzlich umbenannt wird?
Wird ein Tarifvertrag angewendet?
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zu der Aufwandsentschädigung?
Erstellt am 13.07.2017 um 11:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ältestenrat):
"unterschreiben oder nicht?"
Da musst Du Deinen Vormund fragen! Hier wissen wir ja nicht einmal was Du da genau zur Unterschrift vorgelegt bekommen hast, geschweige denn dass hier jemand abschätzen kann welche konkreten Folgen das Unterschreiben oder Nichtunterschreiben für Dich hat.
Erstellt am 14.07.2017 um 10:03 Uhr von herzensbrecher
Zitat (Ältestenrat):
"unterschreiben oder nicht?"
Na logisch! Wer die Frage so stellt bekommt auch eine ehrliche Antwort. Ich hoffe ich habe Dir bei Deiner Denkaufgabe geholfen und Dir deine persönliche Verantwortung abgenommen.
Erstellt am 14.07.2017 um 12:21 Uhr von Ältestenrat
@pjöööng
@Herzensbrecher
Mann was schreibt Ihr nur für einen Mist!!