Erstellt am 26.02.2013 um 15:50 Uhr von arkalus
Hallo Stubis,
was ist das denn für ein Artzt?
Gibt es keine Besprechungsräume oder Büros mit freiem Schreibtisch?
Habe ihr einen Betriebsrat?
Wenn ja, hier könnte euch das BetrVG § 87 (1) Satz 1 und Satz 8 weiterhelfen.
Erstellt am 26.02.2013 um 15:57 Uhr von theodore
Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ArbStättV muss der Arbeitgeber einen Pausenraum einrichten, wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte beschäftigt.
Also der BR soll hier einen Pausenraum fordern, den die AN auch entspechend und ohne Belidigt zu werden nutzen können.
Erklärt dem Arzt, dass ihr ihn zivilrechtlich wegen Beleidung anzeigen werdet. Denn AG auffordern sicherzustellen, dass AN nicht beleidigt werden. Sonst würde man auch gegen den AG rechtlich handeln.
Wenn dieser Raum der zugewiesene/ausgewiesene Pausenraum ist, würde ich ihn nutzen und auch ggf normal reden und mich auch nicht vom Arzt dessen verweisen lassen. Denn dazu hat der Arzt kein Recht.
PS: Es kann bei der Nutzung des Pausenraumes auch mal geschehen, dass eine Tasse Kaffee umkippt. Wenn dann Akten leider, sorry!
Weiter wenn der Arzt dort Patienten/AN Unterlagen offen liegen und für alle im Raum einsehbar sind, ist dieses ein strafbrer Verstoß gegen den Datenschutz, also auch hier den AG ansprechen und auch, dass man auch zur Staatsanwaltschaft gehen kann.
Erstellt am 26.02.2013 um 17:22 Uhr von gironimo
also geht zum AG und verlangt, dass er dafür sorgt das der Pausenraum ein solcher ist und dass der Arzt woanders sein Lager aufschlägt.
Als BR würde ich mich mal selbst auf den Platz setzen und warten bis der Arzt kommt. Ich würde dann die gleiche Sprache sprechen wie er.
Erstellt am 02.03.2013 um 19:21 Uhr von Kölner
@theodore
So pauschal stimmt das nicht...