Hallo,

in unserer heutigen Sitzung haben wir das Thema Pausneräume sowei Racuherpasuen heiss diksutiert, weil sich hier eine Veränderung anbahnt. Wir sind leider nicht zu einer einheitlichen Position gekommen.

Diskussionstand
1. Wo und wie ein Pausenraum aufgebaut wird ist mitbestimmungspflichtig.
2. Die Vorgaben der ASR 4.2 sind nicht mitbestimmungspflichtig.
3. Der Arbeitgeber kann verbieten das an bestimmten Orten die Pausen und vorallem Raucherpausen verbracht werden, das ist nicht mitbestimmungspflichtig.

Wie sieht ihr das.
Vielen Dank für euere Antworten vorab.