Erstellt am 05.06.2014 um 07:56 Uhr von gironimo
Wenn Du BR bist, hast Du mitzubestimmen (Ordnung im Betrieb und Lage der Pausen) Gibt es keinen BR - kann der Chef selbst die Regeln festlegen.
Erstellt am 05.06.2014 um 11:10 Uhr von xumuimhxer
s.o., und:
Grundsätzlich hat der AG dem MA während der Pause nicht reinzureden -- sonst ist es keine Pause. Er kann allerdings MA ausserhalb ihrer Arbeitszeit (also auch in der Pause), den Zugang zu seinen Räumlichkeiten bzw. Teilen davon verbieten. Allerdings muss er ggf. (Details anderswo) einen Pausenraum zur Verfügung stellen und kann den Zutritt während der Pause natürlich nicht verbieten (genausowenig wie den Zugang zu einem WC). Wenn aber der einzig übrigbleibende Raum eben der zugewiesene Pausenraum ist, dann ist das so. Der MA verbringt seine Pause also entweder dort oder ausserhalb des Betriebsgeländes.
Zu einer BV würde ich trotzdem raten. Stichworte "Ordung im Betrieb", "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen", "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" und "Sozialeinrichtungen".