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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenraum

P
PaulBreitner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer BV zum Thema Pausen haben wir 2 Pausenräume festgeschrieben. Der ein ebefinde isch in der Kantine der andere unten im Lager. Nun ist aufgefallen dass der PAusenraum im LAger gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt weil er keine Fenster und kein Tageslicht hat. Leisder ist das nicht nachrüstbar weil dieser Raum mitten im Lager ist. Die Geschäftsführerein möchte diesen Raum stillegen und verweist darauf, dass der Pausenraum in der Kantine zu nutzen ist. Der ist viel größer angenehmer und erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen. Ausserdem ist vor dem Eingang zur KAntine eine Stempeluhr installiert so dass die Mitarbeiter dort direkt ihre Pause abstempeln können und somit keine Nachteile haben.

Aus meiner Sicht vernünftig gelöst. Die Hartliner in unserem Gremium wollen jedoch die Geschäftsführerin zwingen einen neunen Pausenraum im Lager zu bauen. Ist doch absolut unrealistisch? Da der Pausenraum in der Kantine in der BV vereinbart ist sehe ich auch keinen Verstoß gegen die BV oder?

Danke schon mal

2.16007

Community-Antworten (7)

G
gironimo

26.08.2015 um 16:12 Uhr

Wenn zwei Räume vereinbart sind, sind zwei Räume vereinbart. Und wo Stempeluhren hängen, ist auch Sache einer Vereinbarung.

Ich würde nicht gleich von Hartlinern sprechen, wenn BRs versuchen wollen, dass die BV erfüllt wird.

Sicher läuft es auf einen Kompromiss hinaus - aber ohne Verhandlungen - kein Kompromiss.

P
Pjöööng

26.08.2015 um 16:25 Uhr

Hier weiß natürlich niemand was in Eurer BV genau geregelt ist. Wenn dort zwei Pausenräume erwähnt werden, bedeutet das noch lange nicht, dass diese damit zwingend vereinbart wären.

Es ist z.B. gut möglich, dass die Pausenräume nur nachrichtlivh festgehalten werden. Gegebenfalls muss durch Auslegung der Betriebsvereinbarung ermittelt werden, ob dort etwas vereinbart wurde, oder nur festgehalten.

S
stehipp

26.08.2015 um 18:21 Uhr

Recht haben und Recht bekommen ist ja bekanntermaßen zweierlei.

So wie ich das verstanden habe, hat sich der AG verpflichtet 2 Räume zu stellen. Wenn einer von beiden aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, dann hat er eben einen alternativen Raum anzubieten.

Die Aufgabe des BRs ist es darauf zu achten, dass sich der AG an bestehende BVs hält.

Aus meiner Sicht gibt es jetzt also 2 Möglichkeiten:

1.) Fordert Euren AG auf, einen anderen Pausenraum einzurichten. Da kann er ja gerne auch eine Stempeluhr aufhängen. Das hat auch nichts mit "zwingen" zu tun. Der AG hat die BV ja nun auch unterschrieben. Ihr fordert ihn nur auf, sich an seine eigene Vereinbarung zu halten.

2.) BV sind keine Gesetze, die kann man auch ändern, wenn es sich herausstellen sollte, dass die so nicht praktikabel ist. Allerdings solltet ihr euch da im BR im Vorfeld einig sein, was ihr wollt.

Ich sehe das wie gironimo, durch Reden kommen Leute zusammen und werden Lösungen gefunden.

P
Pjöööng

26.08.2015 um 18:37 Uhr

Zitat (stehipp): "So wie ich das verstanden habe, hat sich der AG verpflichtet 2 Räume zu stellen."

Das halte ich für eine gewagte These. Ohne die komplette BV gesehen zu haben, kann man das nicht seriös beurteilen.

A
AlterMann

26.08.2015 um 22:20 Uhr

Ich habe PaulBreitner so verstanden, dass in der BV zwei bestimmte Pausenräume aufgeführt sind. Damit hat sich der AG verpflichtet, diese beiden genannten Räume bereit zu stellen. In der BV steht vermutlich nicht drin, dass der AG allgemein ein Anzahl von 2 Pausenräumen stellen muss. Jetzt hindert ihn ein Gesetz daran, den Raum unterm Lager weiter zu nutzen - und das Gesetz ist vorrangig. Daraus die Pflicht abzuleiten, einen anderen, gleichwertigen Pausenraum zu stellen, halte ich für etwas gewagt. kommt aber natürlich auf die näheren Umstände an. Man könnte mit dieser Haltung vielleicht Erfolg haben, wenn das Lager von der Kantine sehr weit entfernt ist und damit für die AN die Nutzung des Kantintenraums zu beschwerlich ist, oder wenn der Pausenraum an der Kantine bei der verstärkten Nutzung überfüllt würde. Der AG verstößt jedenfalls nicht gegen eine BV, sondern hält sich an ein Gesetz. Dies vielleicht zum Nachdenken an Eure "Hardliner".

P
Pjöööng

27.08.2015 um 02:24 Uhr

Zitat (Altermann): "Ich habe PaulBreitner so verstanden, dass in der BV zwei bestimmte Pausenräume aufgeführt sind. Damit hat sich der AG verpflichtet, diese beiden genannten Räume bereit zu stellen."

Diese Folgerung ist in dieser Allgemeinheit wohl kaum haltbar.

Machen wir mal ein kleines Beispiel: "Den Arbeitnehmern stehen neben der Kantine und dem Pausenraum im Lager zusätzlich die Grünflächen hinter dem Hauptgebäude für den Aufenthalt während der Pausen zur Verfügung." Hat sich der Arbeitgeber damit verpflichtet, diese beiden Räume bereitzustellen?

A
AlterMann

28.08.2015 um 02:11 Uhr

Hallo Pjööng, in Deinem Beispiel hätte sich der AG natürlich nicht verpflichtet. Ich habe halt die schärfere Variante gewählt (Zitat PaulBreitner: "festgeschrieben") Aber selbst dann ergäbe sich daraus kein Anspruch an den AG.

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