Erstellt am 26.08.2015 um 14:12 Uhr von gironimo
Wenn zwei Räume vereinbart sind, sind zwei Räume vereinbart. Und wo Stempeluhren hängen, ist auch Sache einer Vereinbarung.
Ich würde nicht gleich von Hartlinern sprechen, wenn BRs versuchen wollen, dass die BV erfüllt wird.
Sicher läuft es auf einen Kompromiss hinaus - aber ohne Verhandlungen - kein Kompromiss.
Erstellt am 26.08.2015 um 14:25 Uhr von Pjöööng
Hier weiß natürlich niemand was in Eurer BV genau geregelt ist. Wenn dort zwei Pausenräume erwähnt werden, bedeutet das noch lange nicht, dass diese damit zwingend vereinbart wären.
Es ist z.B. gut möglich, dass die Pausenräume nur nachrichtlivh festgehalten werden. Gegebenfalls muss durch Auslegung der Betriebsvereinbarung ermittelt werden, ob dort etwas vereinbart wurde, oder nur festgehalten.
Erstellt am 26.08.2015 um 16:21 Uhr von stehipp
Recht haben und Recht bekommen ist ja bekanntermaßen zweierlei.
So wie ich das verstanden habe, hat sich der AG verpflichtet 2 Räume zu stellen. Wenn einer von beiden aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, dann hat er eben einen alternativen Raum anzubieten.
Die Aufgabe des BRs ist es darauf zu achten, dass sich der AG an bestehende BVs hält.
Aus meiner Sicht gibt es jetzt also 2 Möglichkeiten:
1.) Fordert Euren AG auf, einen anderen Pausenraum einzurichten. Da kann er ja gerne auch
eine Stempeluhr aufhängen. Das hat auch nichts mit "zwingen" zu tun. Der AG hat die BV ja nun auch unterschrieben. Ihr fordert ihn nur auf, sich an seine eigene Vereinbarung zu halten.
2.) BV sind keine Gesetze, die kann man auch ändern, wenn es sich herausstellen sollte, dass die so nicht praktikabel ist. Allerdings solltet ihr euch da im BR im Vorfeld einig sein, was ihr wollt.
Ich sehe das wie gironimo, durch Reden kommen Leute zusammen und werden Lösungen gefunden.
Erstellt am 26.08.2015 um 16:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (stehipp):
"So wie ich das verstanden habe, hat sich der AG verpflichtet 2 Räume zu stellen."
Das halte ich für eine gewagte These. Ohne die komplette BV gesehen zu haben, kann man das nicht seriös beurteilen.
Erstellt am 26.08.2015 um 20:20 Uhr von alterMann
Ich habe PaulBreitner so verstanden, dass in der BV zwei bestimmte Pausenräume aufgeführt sind. Damit hat sich der AG verpflichtet, diese beiden genannten Räume bereit zu stellen. In der BV steht vermutlich nicht drin, dass der AG allgemein ein Anzahl von 2 Pausenräumen stellen muss.
Jetzt hindert ihn ein Gesetz daran, den Raum unterm Lager weiter zu nutzen - und das Gesetz ist vorrangig. Daraus die Pflicht abzuleiten, einen anderen, gleichwertigen Pausenraum zu stellen, halte ich für etwas gewagt. kommt aber natürlich auf die näheren Umstände an. Man könnte mit dieser Haltung vielleicht Erfolg haben, wenn das Lager von der Kantine sehr weit entfernt ist und damit für die AN die Nutzung des Kantintenraums zu beschwerlich ist, oder wenn der Pausenraum an der Kantine bei der verstärkten Nutzung überfüllt würde.
Der AG verstößt jedenfalls nicht gegen eine BV, sondern hält sich an ein Gesetz. Dies vielleicht zum Nachdenken an Eure "Hardliner".
Erstellt am 27.08.2015 um 00:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (Altermann):
"Ich habe PaulBreitner so verstanden, dass in der BV zwei bestimmte Pausenräume aufgeführt sind. Damit hat sich der AG verpflichtet, diese beiden genannten Räume bereit zu stellen."
Diese Folgerung ist in dieser Allgemeinheit wohl kaum haltbar.
Machen wir mal ein kleines Beispiel: "Den Arbeitnehmern stehen neben der Kantine und dem Pausenraum im Lager zusätzlich die Grünflächen hinter dem Hauptgebäude für den Aufenthalt während der Pausen zur Verfügung."
Hat sich der Arbeitgeber damit verpflichtet, diese beiden Räume bereitzustellen?
Erstellt am 28.08.2015 um 00:11 Uhr von alterMann
Hallo Pjööng,
in Deinem Beispiel hätte sich der AG natürlich nicht verpflichtet.
Ich habe halt die schärfere Variante gewählt (Zitat PaulBreitner: "festgeschrieben")
Aber selbst dann ergäbe sich daraus kein Anspruch an den AG.