W.A.F. LogoSeminare

Gbr Ausschuss neu besetzten

W
Waichill
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser Gesamtbetriebsrat hat letztes Jahr einen ikt-Ausschuss gegründet, in diesem sollen nun die Mitglieder neu beschlossen werden. Jetzt zur frage was zählt denn bei der Abstimmung zur Besetzung, die stimmen der zu vertretenden Kollegen oder die "Hände"?

Grüße

1.83804

Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.02.2013 um 16:29 Uhr

wenn man den Kommentaren des BetrVG folgen will, zählen nicht die Hände, sondern die Stimmengewichtung der GBR-Mitglieder.

siehe z.B. Däubler, § 51 Rd.-Ziffer 21 ff

B
Betriebsrätin

25.02.2013 um 16:58 Uhr

@gironimo

WIDERSPRUCH!! Denn die Rn 21 betrifft NUR den GBA, Nicht die weiteren Ausschüsse!! Für diese gilt Rn 29

Ausschüsse Rn 29 Sind im UN mehr als 100 AN beschäftigt, kann der GBR in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 Satz 1 Ausschüsse bilden und ihnen, sofern ein Gesamtbetriebsausschuss gebildet ist (§ 28 Abs. 1 Satz 3), bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Zusammensetzung solcher weiteren Ausschüsse sowie für die Wahl der Ausschussmitglieder gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl, da nicht auf § 28 Abs. 1 Satz 2 verwiesen wird. Der Vorsitzende des GBR bzw. dessen Stellvertreter sind nicht von vornherein Ausschussmitglieder. Abs. 1 Satz 2 findet auf Ausschüsse keine Anwendung. Sie müssen im GBR wie jedes andere Mitglied durch Beschluss gewählt werden.

@Waichill Also, alle weiteren Ausschüsse, analog § 28 BetrVG MEHRHEITSWAHL = Hände!!!

W
Waichill

25.02.2013 um 17:24 Uhr

Vielen dank für die Rückmeldung! Eine eventuell etwas blöder frage. Für was steht rn29? Wo hast du diesen Text rauskopiert?

Danke und Grüße

B
Betriebsrätin

25.02.2013 um 18:49 Uhr

Rn = Randnummer!!

Däubler (DKK), § 51 Rd.-Ziffer 21 ff

Ihre Antwort