Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben ein GBR Gremium mit mehr als 50 Mitgliedern sowie entsprechenden Ausschüssen. Nach Fertigstellung von Sitzungsräumen in der Hauptverwaltung kommt der Arbeitgeber nun auf die Idee, das der IT Auscchuss nur noch am Sitz der Hauptverwaltung tagen darf. Die Mitglieder des Ausschusses kommen jedoch aus der gesamten Bundesrepublik. Das hätte zur Konsequenz, dass bestimmte Mitglieder zu jeder Sitzung (finden monatlich statt), innerhalb von 1-2 Stunden anreisen können, andere - und dann immer die selben - jedoch 5-6 Stundne Reisezeit haben.

Meine Frage ist nun, ob der Arbeitgeber diesem Ausschuss die Sitzungsorte vorschreiben darf oder ob das Gremium selbst entscheidet und der Sprecher des Ausschusses die Sitzungsorte in Rücksprache mit dem Gremium festlegen darf. Wen möglich bitte mit Verweis auf entsprechende Kommentare oder Urteile bzw. Gerichtsbeschlüsse, da wir das argumentieren werden müssen.

Vielen Dank für eure Antworten.