Sitzungsort der GBR Ausschüsse
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben ein GBR Gremium mit mehr als 50 Mitgliedern sowie entsprechenden Ausschüssen. Nach Fertigstellung von Sitzungsräumen in der Hauptverwaltung kommt der Arbeitgeber nun auf die Idee, das der IT Auscchuss nur noch am Sitz der Hauptverwaltung tagen darf. Die Mitglieder des Ausschusses kommen jedoch aus der gesamten Bundesrepublik. Das hätte zur Konsequenz, dass bestimmte Mitglieder zu jeder Sitzung (finden monatlich statt), innerhalb von 1-2 Stunden anreisen können, andere - und dann immer die selben - jedoch 5-6 Stundne Reisezeit haben.
Meine Frage ist nun, ob der Arbeitgeber diesem Ausschuss die Sitzungsorte vorschreiben darf oder ob das Gremium selbst entscheidet und der Sprecher des Ausschusses die Sitzungsorte in Rücksprache mit dem Gremium festlegen darf. Wen möglich bitte mit Verweis auf entsprechende Kommentare oder Urteile bzw. Gerichtsbeschlüsse, da wir das argumentieren werden müssen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
26.09.2019 um 22:48 Uhr
26.09.2019 um 22:53 Uhr
Habe ich gesehen, bezieht sich aber auf die GBR Sitzung. Mir ist nicht klar, ob das 1:1 auch auf die Ausschüsse übertragbar ist. Daher meine Nachfrage
26.09.2019 um 22:54 Uhr
Ich wüßte keinen Grund, wieso dies nicht auch für die Ausschüsse gelten sollte.
28.09.2019 um 13:45 Uhr
Wenn der AG das so will, dann kommt ihm doch einfach entgegen, indem ihr die Ausschusssitzungen in der Hauptverwaltung abhaltet.. Leider müssen dann alle Ausschussmitglieder am Vortag der Sitzung anreisen um am Sitzungstag einen ausgeschlafenen Ausschuss zu gewährleisten. Und das ganze nochmal, weil nach einem Sitzungstag ja nicht mehr 6 Stunden Reisezeit zuzumuten sind. 2 Mal Übernachtung mit allem , was dazugehört: wenn der AG das bezahlen will ...
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