Einen schönen Abend in die Runde.
Hatte heute Nachmitag schon mal die Frage gestellt und Lotte und Kölner waren strebend bemüht.
Sind jedoch um Haaresbreite am Ziel vorbei.
Hier die Frage nochmals anders formuliert. Kann, der in neuer Besetzung existierende GBR schriftlich erteilte Aufgabenstellungen an seine Ausschüsse,ohne erneuten Beschluss, einfach so für seine Ausschüsse übernehmen, im besonderen, wenn damit Aufgaben zur selbständigen Erledigung durch die Ausschüsse verbunden sind.
Wo steht was. Bin schon ganz wuschig und selbst die Seite des BAG und andere Entscheidungen geben nichts Konkretes her, außer, die für mich etwas zu schwammige Aussage im Däubler § 51 RN 4.(Dankan Lotte)
Dank im voraus