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GBR- Ausschüsse

C
CyberAndy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben im GBR Ausschüsse gebildet für bestimmte Themen.(BV's) Nach der letzten GBR Sitzung, wurde bekannt gemacht, wer neuer Vorsitzender, Stelli und Schriftführer ist. Des Weiteren wurde bekannt gemacht, dass alle bisherigen Ausschussmitglieder im Amt bleiben. Kann ein BR, dessen Amtszeit endet, darüber hinaus in dem Ausschuss bleiben, bis die BV geschlossen wurde ? Oder seh ich das richtig, dass auch die Ausschüsse neu besetzt werden müssen ?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

12.05.2010 um 12:32 Uhr

Moin, die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Einzelbetriebsrat oder durch außerordentliche Beendigungstatbestände (Amtsniederlegung, gerichtlicher Ausschluss), § 49 BetrVG. Wenn die Ausschußmitglieder wieder in den BR gewählt wurden, können sie auch im GBR und dessen Ausschüßen verbleiben.

Das Gremium "Gesamtbetriebsrat" selbst hat keine feste Amtszeit, einmal errichtet ist es eine Dauereinrichtung mit wechselnden Mitgliedern.

K
Kölner

12.05.2010 um 12:32 Uhr

@CyberAndy Verlust des BR-Amtes, Verlust des GBR-Amtes...

C
CyberAndy

12.05.2010 um 12:39 Uhr

Danke, das die GBR Amtszeit endet, wenn man als BR nicht wiedergewählt wurde, ist klar. Mir war eigentlich auch klar, dass man dann auch nicht im Ausschuss bleiben kann, aber nach der Mitteilung, wollt ich sicher gehen, bevor ich zurück schreibe.

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