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Eigenes Büro für BR?

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

da wir bald in ein neues Gebäude umziehen, würde ich gerne wissen, ob man als Betriebsrat (einköpfig) ein Recht auf ein Einzelbüro hat?

Im Moment argumentiert der AG so, dass es doch ausreichend wäre, wenn der Betriebsrat die Möglichkeit hat, für Besprechungen mit Mitarbeiter-/innen das Sitzungsbüro zu nutzen.

Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es ja auch um Telefonate geht, die geführt werden müssen und dass auch spontane Gespräche und Telefonate mit Mitarbeiter-/innen möglich sein müssen.

Ebenso müssen ja meine (geheimen) Unterlagen auch so untergebracht werden können, dass sie eingeschlossen werden können und vor allem auch, dass ich diese auch ungestört (ohne ungebetene Mitleser) lesen und bearbeiten kann.

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke und schöne Grüße

1.21702

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.02.2013 um 15:31 Uhr

Ein einköpfiger BR hat tatsächlich keinen Anspruch auf ein eigenes Büro.

Aber man kann sich so verhalten, dass man sich als GF dreimal überlegt, dass dennoch so zu machen...

R
Riedo

24.02.2013 um 03:33 Uhr

@imebro

Hier kannst Du alles genau nachlesen. Es wird auch gut erklärt was geht und was nicht.

LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007, 6 TaBV 14/07

Alles darüber hinausgehende hat Kölner ja schon angedeutet.

Kommt dann natürlich auch auf einen gewissen Härtegrad an......., also nicht Weichspülen lassen....-:)

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