Guten Tag,

da wir bald in ein neues Gebäude umziehen, würde ich gerne wissen, ob man als Betriebsrat (einköpfig) ein Recht auf ein Einzelbüro hat?

Im Moment argumentiert der AG so, dass es doch ausreichend wäre, wenn der Betriebsrat die Möglichkeit hat, für Besprechungen mit Mitarbeiter-/innen das Sitzungsbüro zu nutzen.

Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es ja auch um Telefonate geht, die geführt werden müssen und dass auch spontane Gespräche und Telefonate mit Mitarbeiter-/innen möglich sein müssen.

Ebenso müssen ja meine (geheimen) Unterlagen auch so untergebracht werden können, dass sie eingeschlossen werden können und vor allem auch, dass ich diese auch ungestört (ohne ungebetene Mitleser) lesen und bearbeiten kann.

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke und schöne Grüße