Erstellt am 27.04.2006 um 11:26 Uhr von Olaf0412
Ja, ein Betriebsratsbüro steht Euch auf jedern Fall zu!
In der Rechtsprechung ist folgende Ausstattung des Betriebsrats anerkannt:
- Zumindest ein Büroraum zeitweise, in größeren Betrieben ein oder entsprechend mehrere eigene Büroräume (abschließbar)
- Ein Sitzungszimmer zumindest zeitweise, wenn die Büroräume für Sitzungen nicht ausreichen
- Übliches Büromobiliar (Schreibtisch, Stühle, verschließbare Schränke)
- Kosten für Berater und Sachverständige
- Übliches Büro- und Schreibmaterial
- Eigener Telefonanschluss, Telefon mit Anrufbeantworter
- Neu: ein eigenes Telefaxgerät (bislang galten Ausnahmen für kleinere Betriebe)
- In aller Regel zumindest ein Personalcomputer nebst Monitor und Drucker
- Internet, Intranet, E-Mail, soweit auch Ihre Personalverwaltung diese Dienste nutzt.
Geregelt ist das alles im § 40 BetrVG (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats)
Erstellt am 27.04.2006 um 11:34 Uhr von Rollie
Ich denke mal, Deine Aussage ist etwas zu pauschal. Ob bei einem 3-er Betriebsrat bereits voneiner Größe ausgegangen werden kann, die ein Betriebsratsbüro rechtfertigt, meine ich in der Praxis zu bezweifeln.
Richtig wäre aber m.E., das man den AG darauf ansprechen sollte, das dieser einem zeitweise Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, in der ungestört Betriebsratsarbeiten durchgeführt werden könnten, beispielsweise ein Konferenzzimmer.
Erstellt am 27.04.2006 um 11:38 Uhr von Olaf0412
Ok, aber deshalb steht da in der Aufstellung ja auch 'zeitweise' und 'zumindest zeitweise'.
Erstellt am 27.04.2006 um 11:41 Uhr von mike
Also zur Größe wir sind 47 Mitarbeiter und ca 20 Externe Freie Mitarbeiter
Gruß
Mike
Erstellt am 27.04.2006 um 11:43 Uhr von Rollie
Ich hatte mich nur etwas an Deiner falsch interpretierbaren Aussage gestört, das ihnen ein "Betriebsratsbüro" zustehen würde. Daraus könnte man falsche Schlüsse ziehen :-).