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BR-Büro 7er Gremium // Recht auf eigenes BR-Büro ? //

T
Theo1977
Jan 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

folgende Situation:

Wir hatten immer ein eigenes BR-Büro für ein 7er-Gremium, bis unser damaliger BR-Vorsitzender das einfach der GF überlassen hatte, für andere Zwecke....

Dieses Büro steht jetzt wieder zur Verfügung, soll aber hauptsächlich als Besprechungszimmer fungieren und als BR-Büro… Wir im Gremium möchten dies aber nicht, sondern wollen ein reines BR-Büro mit eigenem Schloss, also unabhängig von der Schlüsselanlage… Wir möchten das argumentieren wegen Datenschutz etc. bei uns im Hause hat gefühlt jeder zweite den kleinen Generalschlüssel…

Und wir möchten, dass dieses Büro offiziell ein BR-Büro wird und nicht als zusätzliches Besprechungszimmer.

Meine Frage: Ist sowas möglich bei einer Gremium-Größe von 7 Personen? Und auf welche Paragrafen kann ich mich da berufen? Leider finde ich im Internet sehr verschiedene Meinungen darüber…

Vielen Dank!

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

28.01.2022 um 15:12 Uhr

Auszugsweise mal aus Fitting RN 108 ff zu § 40 BetrVG Der BR hat Anspruch auf Überlassung der erforderlichen Räume. Hierzu gehört auf jeden Fall ein Büroraum, in größeren Betrieben mit mehreren freigestellten BRMitgl. auch mehrere Büroräume. Wenn die Büroräume zur Abhaltung von BRSitzungen nicht geeignet sind, ist auch ein Sitzungszimmer zu Verfügung zu stellen. Ob die Räume dem BR zur ständigen Benutzung überlassen werden oder ihm nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen, bestimmt sich ebenso wie die Frage nach Zahl und Größe der bereitzustellenden Räume nach den Geschäftsbedürfnissen des BR, die ihrerseits wieder von Art, Größe und Umfang des Betriebes abhängen (GK-BetrVG/Weber Rn. 146; DKKW/Wedde Rn. 120; HWGNRH/Glock Rn. 111; Richardi BetrVG/Thüsing Rn. 66; WPK/Kreft Rn. 44). Ein fünfköpfiger BR dürfte im allgemeinen Anspruch auf ein eigenes BRZimmer haben (ArbG Frankfurt a. M. 17.2.1999 – 2 BV 454/98, NZA-RR 1999, 420). Der Anspruch steht dem BR als Organ zu, nicht einzelnen BRMitgl. oder (Minderheits-)Listen (LAG Bln-Bbg 19.7.2011 – 7 TaBV 764/11, AiB 2012, 474 mit zust. Anm. Rudolph). Im Falle einer ständigen Benutzung hat der BR Anspruch auf ein abschließbares BRZimmer (LAG Köln 19.1.2001

da gibt es noch mehr im Fitting zu

P
Pickel

28.01.2022 um 15:22 Uhr

Wenn ihr einen Bedarf habt, müsst ihr den gut begründen können. Zumindest deine hier genannten Argumente sind sehr schwach.

Datenschutz-Anforderungen lassen sich auch mit weniger Aufwand rein organisatorisch erfüllen (Schrank, Passwort)

"Und wir möchten, dass dieses Büro offiziell ein BR-Büro wird und nicht als zusätzliches Besprechungszimmer" das ist kein Bedarf sondern ein Empfinden. Nur weil es euch besser gefällt ein eigenes Büro zu haben, entsteht darauf kein Anspruch

C
celestro

28.01.2022 um 15:35 Uhr

Och Pickel ... liest Du auch mal die anderen Posts, bevor Du antwortest?

"Ein fünfköpfiger BR dürfte im allgemeinen Anspruch auf ein eigenes BRZimmer haben (ArbG Frankfurt a. M. 17.2.1999 – 2 BV 454/98, NZA-RR 1999, 420)."

Hier geht es sogar um ein 7er Gremium mit entsprechend mehr Unterlagen etc.....

R
RudiRadeberger

28.01.2022 um 16:42 Uhr

Hmm, warum ist es denn ein Problem, wenn das BR Büro außerhalb von BR-Arbeit (die vorrangig zu behandeln wäre) auch als Besprechungsraum genutzt wird? Abschließbare Schränke wären ja kein großes Ding. Also wenn, dann ist es natürlich hauptsächlich als BR Büro zu sehen, nicht andersherum.

Ich glaube, wenn man sich etwas Mühe gibt, findet man da gemeinsam eine Lösung. Wenn der Reinigungstrupp das Büro saubermacht, habt ihr ja auch keine Sorgen vor Datenschutzverstößen...oder?

P
Pickel

28.01.2022 um 17:32 Uhr

Celestro, im Gegensatz zu dir bin anscheinend ich in der Lage, die Infos richtig einzuordnen. Nur weil ein 5er BR „im Allgeneinen“ einen Anspruch haben „dürfte“, kann für den 7er kein automatisches Recht abgeleitet werden.

Die Chancen es begründen zu können mögen steigen. Allein das gelingt dem Fragesteller aber offensichtlich noch nicht.

D
DummerHund

28.01.2022 um 19:04 Uhr

@Pickel Nicht das ist entscheidend, "Nur weil ein 5er BR „im Allgeneinen“ einen Anspruch haben „dürfte“, kann für den 7er kein automatisches Recht abgeleitet werden." Sondern wie es zu dem Urteil gekommen ist; heißt die Begründung. Und genau da hat jetzt der Fragende Betriebsrat seine möglichen Begründungen; er muss sie nur noch richtig zusammen fassen und einordnen. Dazu auch hier LAG Köln
https://www.hensche.de/Betriebsrat_Raum_Anspruch_des_Betriebsrat_auf_eigenen_Raum_LAG_Koeln_5TaBV7-12.html

oder Arbeitsgericht Essen https://openjur.de/u/153007.html

Im übrigen hat der BRV dazu ein zu stehen was das Gremium will. Da kann er nicht einfach her gehen und das Büro abgeben. Dem hätte ich mit der Heftklammer den After Eigth zu geklammert.

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