Erstellt am 21.02.2013 um 15:35 Uhr von gironimo
Klar - es ist doch IT im Spiel und damit eine technische Einrichtung, die geeignet ist das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen (§ 87 BetrVG)
Erstellt am 21.02.2013 um 15:39 Uhr von fischersfritze
Kann mitbestimmungspflichtig sein nach 87 (1) 6! Da die User-ID der mit der Akte arbeitenden Personaler sicherlich bei jedem Arbeitsvorgang gespeichert wird. Somit ließe sich darüber Leistung und Verhalten kontrollieren. Es könnten Abfragen laufen wer schlecht beurteilt wurde oder wer die meisten Abmahnungen hat. Außerdem ist sicherzustellen, dass das BSDG eingehalten wird. Vorgesetzte dürfen z.B. keine Einsicht in Krankendaten haben. Also, ohne euch geht nichts!