W.A.F. LogoSeminare

Elektronischen Personalakte

J
Juppi
Nov 2016 bearbeitet

Ist die Einführung einer elektronischen Personalakte im unserem Betrieb Mitbestimmungspflichtig von seitens des Betriebsrates?

1.03502

Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.02.2013 um 16:35 Uhr

Klar - es ist doch IT im Spiel und damit eine technische Einrichtung, die geeignet ist das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen (§ 87 BetrVG)

F
fischersfritze

21.02.2013 um 16:39 Uhr

Kann mitbestimmungspflichtig sein nach 87 (1) 6! Da die User-ID der mit der Akte arbeitenden Personaler sicherlich bei jedem Arbeitsvorgang gespeichert wird. Somit ließe sich darüber Leistung und Verhalten kontrollieren. Es könnten Abfragen laufen wer schlecht beurteilt wurde oder wer die meisten Abmahnungen hat. Außerdem ist sicherzustellen, dass das BSDG eingehalten wird. Vorgesetzte dürfen z.B. keine Einsicht in Krankendaten haben. Also, ohne euch geht nichts!

Ihre Antwort