Hallo, wir stehen hier vor einer kontrovers diskutierten Frage. Zum Sachverhalt. Der AG will sich von alten Personalakten trennen, sprich der Vernichtung zuführen. Die Vernichtung soll eine Fremdfirma übernehmen. Die betroffenen Mitarbeiter sind schon teilweise seit 6-20 Jahre ausgeschieden. Nun meint der AG, dass wir über die Aufbewahrungsfristen der PA nicht mitentscheiden dürfen, da dies ein reiner Geschäftsvorgang ist. Auch die Auswahl der Firma, welche die PA vernichtet hat uns nicht zu interessieren.
Nun zum Problem. Klar ist, dass der AG gesetzl. Regelungen zu den einzelnen Inhalten der PA beachten muss und er mit den Aufbewahrungsfristen recht hat. Aber wie sieht es mit der datenschutzrechtlichen Vernichtung aus. Muss der AG uns über den Vorgang der Vernichtung (Wann, Menge, Namen der MA) informieren i. S. v. § 80 oder muss der AG nur den Datenschutzbeauftragen unterrichten?