Erstellt am 18.02.2013 um 22:28 Uhr von Betriebsrätin
Warum nicht? Auch die 400 Euro ist eine Teilzeitkraft
Erstellt am 19.02.2013 um 08:52 Uhr von rkoch
Zu beachten: Die 400 EUR-Grenze kann nicht durch Vertrag so festgelegt werden. Sie muss sich vielmehr aus dem vereinbarten Lohn und der Dauer des Einsatzes ergeben.
Im Falle des "Filialleiters" heißt das: Er kann i.d.R. nicht etwa pauschal für 400 EUR beschäftigt werden, dafür aber "nach Bedarf" arbeiten. Dann wäre nämlich das Stundeneinkommen "variabel" und könnte je nach Einsatzdauer viel zu niedrig werden. Der Vertrag müsste also lauten: Vereinbart wird ein Einkommen von X EUR/h (wobei X bei einem Filialleiter wohl kaum im Bereich 10 EUR/h und weniger liegen dürfte) und eine Arbeitszeit von Y h (wobei Y dann so niedrig liegen müsste, dass bein einem Einkommen von X EUR die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten wird).
I.d.R. würde nach dieser Rechnung dabei so wenig Y rauskommen, dass es IMHO fraglich ist, ob dieser seinen Job als Filialleiter tatsächlich erfüllen kann. Also glaube ich mal nicht, dass derart wenig Y vereinbart ist. Deshalb dieser Hinweis.... Und insofern würde ich die Frage mit "Nein" beantworten.
Das hat aber in der Form nix mit der Sache kranke Teilzeitkraft zu tun. Diese kommt evtl. an anderer Stelle ins Spiel: Sofern die Frage sich nämlich auf einen zur Vertretung dieser Teilzeitkraft befristet beschäftigten Filialleiter bezieht, könnte die Sache dann problemlos funktionieren, wenn der Einsatz z.B. ohnehin für nur ca. 1 Woche befristet vorgesehen ist. Dann wäre ein niedriges Y wahrscheinlich kein Problem. Insofern: Es kommt darauf an was da genau abläuft.
EDIT: Die Frage "ist das rechtens?" stellt sich ohnehin aus verschiedenen Blickwinkeln. Wer stellt diese Frage?
Der Filialleiter, der die Höhe seines Lohnes einklagen will (Darauf gehe ich hier ein) ?
Ein BR zu §99 BetrVG (den geht die Frage nichts an) ?
Die Arbeitskollegin die Krank ist (geht sie auch nichts an) ?
Oder wer und vor welchem Hintergrund?
Erstellt am 19.02.2013 um 09:36 Uhr von Kulum
Huch, ich hätte vermutet der TE ist ein eifersüchtiger Kollege, der sich viel lieber selbst auf dem Posten sehen würde.
Und da es in der Fragestellung um "dürfen" geht, klar darf auch eine 400,-€ Kraft als Filialleiter eingesetzt werden. Man könnte höchstens darüber streiten, ob es auch sinnvoll ist. Da das aber allein der Chef in seiner Selbstherrlichkeit entscheiden darf, wäre der Streit müßig.
Erstellt am 19.02.2013 um 09:37 Uhr von MelanieDiscount
Ich bin die 400 Euro-Kraft, welche nun zusätzlich zu meiner bisherigen Tätigkeit die Filialleitung übernehmen soll...Dienstpläne erstellen usw.
Erstellt am 19.02.2013 um 09:44 Uhr von gironimo
und willst Du unbedingt 400,- Eurokraft bleiben?
Es wäre ja eine gute Gelegenheit den Notstand des AG auszunutzen und eine andere Beschäftigungsart zu erzielen.
Wenn es bei der 400,-Stelle bleiben soll, würde ich den AG schon fragen, wie er die zusätzliche Leistung vergüten will.
Ansonsten hilft natürlich auch ein Blick in den Arbeitsvertrag. Ich gehe fest davon aus, dass dort nichts von Leitungsaufgaben steht.
Erstellt am 19.02.2013 um 09:50 Uhr von MelanieDiscount
Nein ich würde gerne in ein andere Beschäftigungsart annehmen, war eben nur verunsichert, ob ich da auch Möglichkeiten habe...tausend Dank für eure Hilfe...ich halte euch auf dem Laufenden :)