Wo dürfen 1-Euro-Kräfte eingesetzt werden?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Gremium wird gerade damit beschäftigt, dass die GL die Zustimmung zur Einstellung einer 1-Euro-Kraft haben möchte. Neben vielen Vorbehalten ist die Kernfrage, ob in einer Einrichtung wie der unsrigen überhaupt solche Kräfte beschäftigt werden dürfen. Zu diesem Thema wird oft von gemeinnützigen Unternehmen und öffentlichen Betrieben gesprochen. Im Gesetzt SGB II finde ich bis jetzt nur den Begriff des "öffentlichen Interesses". Das ist mir alles nicht eindeutig genug. Wir sind ein Alten- und Pflegeheim, allerdings in privater Hand.
Meine Frage deshalb: In welcher Art von Betrieben/Einrichtungen dürfen 1-Euro-Kräfte tätig sein?
Viele Grüße von Mike
Community-Antworten (2)
06.04.2007 um 02:24 Uhr
1-Euro's weden ja von der Bundesagentur bezuschusst (ihr wisst was ich meine). Also sollte das Ex-Arbeitsamt darüber auch Auskunft geben können? Andererseits - werden diese AN'n nicht durch die BA vermittelt? (Ich kenn mich da wirklich nicht aus, echte Frage!)
06.04.2007 um 02:47 Uhr
@ Mike,
aus wiki.- Stichwort 1Euro Job:
"Als zumutbar gilt jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Die Jobs werden von kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützigen Organisationen und privaten Bildungsträgern angeboten. Es kommen alle zusätzlichen Arbeiten in Frage, die der örtlichen Wirtschaft keine Konkurrenz machen. Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation oder Stadtreinigung, in der Altenpflege und Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere."
Guckst du weiter bei wikipedia, google und hier z. B. Beitrag Nr. 7936 etc.
LG
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