Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Gremium wird gerade damit beschäftigt, dass die GL die Zustimmung zur Einstellung einer 1-Euro-Kraft haben möchte.
Neben vielen Vorbehalten ist die Kernfrage, ob in einer Einrichtung wie der unsrigen überhaupt solche Kräfte beschäftigt werden dürfen. Zu diesem Thema wird oft von gemeinnützigen Unternehmen und öffentlichen Betrieben gesprochen. Im Gesetzt SGB II finde ich bis jetzt nur den Begriff des "öffentlichen Interesses". Das ist mir alles nicht eindeutig genug. Wir sind ein Alten- und Pflegeheim, allerdings in privater Hand.

Meine Frage deshalb: In welcher Art von Betrieben/Einrichtungen dürfen 1-Euro-Kräfte tätig sein?

Viele Grüße von Mike