Eine 400.- Euro Kraft= Teilzeitmitarbeiter.
Also besteht ja auch ein Urlaubsanspruch sowie Zahlung bei Krankheit.

1. Frage: Kann der AG den Urlaub auch auszahlen? M.E. nach nciht, aber gibt es hier Ausnahmen? Und wenn ja wie wird dies berechnet.

2. Frage: Die Aushilfe erkrankt. Wie wird dies berechnet?