Hallo, ich habe da mal eine Frage?
Wir haben in unseren Betrieb eine BV für Pausenzeiten, die sagt: Das alle Gewerblichen Mitarbeiter (ausgenommen die nach Wechselschichtplan arbeitenden Haustechniker).
1. Eine bezahlte Frühstückspause von nicht mehr als 15min gemacht werden darf. Diese wird gewährt für alle Schichten die zwischen 6 und 13 uhr beginnen und min. 7 Stunden Dauer haben. Vorraussetzung: der Betriebsablauf darf nicht gestört werden und sie darf zu keiner Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

2. Eine unbezahlte Mittagspause von 30 min. Diese gilt für alle Schichten mit mehr als 6 Std. einsatz. Bei Schichten mit beginn ab 13 Uhr wird diese auch bezahlt. Vorraussetzung: der Betriebsablauf darf nicht gestört werden und sie darf zu keiner Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

Nun wurde es seit mehr als 15 Jahren so gehalten das 30min Frühstückspause und 30 min Mittagspause gemacht worden sind. Ist das nun als Betriebliche Übung anzusehen?

Was ist mit der bemerkung Ausgenommen die Haustechniker in der BV?
Was für Pausenreglungen sind da vorgesehen?

Vielen Dank