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Pausenzeiten

C
Corleone
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage? Wir haben in unseren Betrieb eine BV für Pausenzeiten, die sagt: Das alle Gewerblichen Mitarbeiter (ausgenommen die nach Wechselschichtplan arbeitenden Haustechniker).

  1. Eine bezahlte Frühstückspause von nicht mehr als 15min gemacht werden darf. Diese wird gewährt für alle Schichten die zwischen 6 und 13 uhr beginnen und min. 7 Stunden Dauer haben. Vorraussetzung: der Betriebsablauf darf nicht gestört werden und sie darf zu keiner Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

  2. Eine unbezahlte Mittagspause von 30 min. Diese gilt für alle Schichten mit mehr als 6 Std. einsatz. Bei Schichten mit beginn ab 13 Uhr wird diese auch bezahlt. Vorraussetzung: der Betriebsablauf darf nicht gestört werden und sie darf zu keiner Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

Nun wurde es seit mehr als 15 Jahren so gehalten das 30min Frühstückspause und 30 min Mittagspause gemacht worden sind. Ist das nun als Betriebliche Übung anzusehen?

Was ist mit der bemerkung Ausgenommen die Haustechniker in der BV? Was für Pausenreglungen sind da vorgesehen?

Vielen Dank

1.13101

Community-Antworten (1)

G
gironimo

13.02.2013 um 10:18 Uhr

Das der AG Pausenzeiten bezahlt, ist ja löblich. Er darf sich damit aber nicht freikaufen.

Vorraussetzung: der Betriebsablauf darf nicht gestört werden und sie darf zu keiner Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.< ist also nicht zulässig.

Die Frage ist, wann macht Ihr die gesetzliche Pause (also keine Unterbrechung durch Arbeit und sonstige Störungen)

Und in der Tat, was machen Die Haustechniker? Keine Pause?

Eure BV ist so nicht haltbar. Ihr müsst sie überarbeiten. Da Ihr ja sicherlich die freiwillige Leistung des AG (Bezahlung der Pause) erhalten wollt, ist diplomatisches Geschick gefragt.

Die Frage, ob die einfach genommenen längeren Pausen eine betriebliche Übung sind, tritt da eher in den Hintergrund.

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