Betriebsratsarbeit vor der Schicht
Hallo,
Ich bin neu im Betriebsrat in einem kleineren Unternehmen im Einzelhandel. Meine BR Kolleginnen haben mir von einer Praxis erzählt von der ich bisher nicht überzeugt bin ob das erlaubt ist: Unsere BR Sitzung startet meistens Donnerstags um 10 Uhr und endet um 14 Uhr. Wenn ich Spätschicht (Regulärer Start 13:00 Uhr) habe bin ich von 13 Uhr bis 14 Uhr ja für die BR Arbeit freigestellt und bekomme den Teil von 10 bis 13 Uhr als Freizeitausgleich vom AG. Nach der Sitzung mache ich mich direkt an die Arbeit und bleibe je nach Tageslage maximal 10 Stunden bis Ladenschluss. Meine Kolleginnen aber nutzen regelmäßig die Möglichkeit Online von zuhause daran teilzunehmen (Hybride Sitzung) und fahren erst nach Ende der Sitzung zur Arbeit. Dadurch fangen diese Kolleg*innen erst 20 bis 50 min nach der Sitzung an Ihre Arbeit aufzunehmen, je nach Wohnort.
Ist das erlaubt oder Erschleichen von Arbeitszeit?
Community-Antworten (1)
02.06.2022 um 11:07 Uhr
"§30 BetrVG (1) Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. Sie finden als Präsenzsitzung statt. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn
- die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind, [..]"
Grundsätzlich sollte die Präsenzsitzung Vorrang haben. Eine Online-Teilnahme aus reiner Bequemlichkeit ist sicher nicht vom Gesetzgeber vorgesehen.
ABER Ist es vielleicht so, dass ihr in verschiedenen Filialen arbeitet und die Fahrt zur BR-Sitzung und Rückfahrt zur Filiale am Ende länger dauert, als die Fahrt von Zuhause zur Filiale?
Wenn der AG das so duldet, dann ist das erstmal so. Ist es fair gegenüber den anderen Kolleg*innen? Wahrscheinlich nicht. Sollte sich der BR gesetzeskonform verhalten, wenn er dies vom AG ebenso einfordert? Ganz klar ja.
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