W.A.F. LogoSeminare

Freizeitausgleich für Feiertage im Vierschichtsystem

M
Muecke83
Jun 2022 bearbeitet

Hallo,

wir ( Fensterprofilhersteller ca 500 Ma am Standort Berlin) sind vor ca 2 Jahren in unserem Bereich vom Dreischicht auf ein Vierschichtsystem gewechselt. Als wir im Dreischichtsystem, aufgrund der hohen Auftragslage, an Feiertagen , freiwillig, gearbeitet haben, haben wir 150% Feiertagszuschlag sowie einen Stundenausgleich für diesen Tag erhalten.

Nun im Vierschichtsystem erhalten wir lediglich die 150 % . Sollte ich an dem Feiertag , Frei, haben wollen , muss ich dafür keinen Urlaubstag nehmen.

Sollte ich an diesem Tag krank sein, bedarf es auch keiner Krankschreibung.

Meine Frage lautet: Müssten wir nicht, wie bereits im Dreischichtsystem auch im Vierschichtsystem einen Freizeitausgleich für Feiertage bekommen ?????

Vielen Dank.

29502

Community-Antworten (2)

R
rtjum

02.06.2022 um 11:56 Uhr

seid ihr tarifgebunden? Habt ihr einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung dazu?

M
Muecke83

05.06.2022 um 17:33 Uhr

Das war die Antwort die ich von unserem Betriebsrat erhalten habe, wir sind in der IGBCE haben aber auch Haustarif .

Es gibt darüber keine Betriebsvereinbarung. Wir, Christian und ich, haben das Thema bereits 2019 dem Arbeitgeber vorgetragen, indem wir eine Vorlage für eine Betriebsvereinbarung vorgelegt haben. Leider gibt es keine 100 prozentige gesetzliche Regelung, die das Anliegen des Vollkonti- Schichtsystems unterstützt. Aus diesem Grund wurde dieses Anliegen vom Arbeitgeber abgelehnt. Ich verstehe Dein Problem, aber solange es dafür keine gesetzliche Regelung gibt bekommen wir im Vollkontisystem keine Ausgleichszeit gutgeschrieben. Es ist das Recht des Arbeitgebers, Dir auch an Feiertagen die Freistellung nicht zu gewähren. Im Krankheitsfall muss auch für diesen Tag ein Krankenschein vorliegen. Bitte hab Verständnis, das ich Dir zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Sache nicht helfen kann.

Ihre Antwort