Hallo,

wir ( Fensterprofilhersteller ca 500 Ma am Standort Berlin) sind vor ca 2 Jahren in unserem Bereich vom Dreischicht auf ein Vierschichtsystem gewechselt.
Als wir im Dreischichtsystem, aufgrund der hohen Auftragslage, an Feiertagen , freiwillig, gearbeitet haben, haben wir 150% Feiertagszuschlag sowie einen Stundenausgleich für diesen Tag erhalten.

Nun im Vierschichtsystem erhalten wir lediglich die 150 % . Sollte ich an dem Feiertag , Frei, haben wollen , muss ich dafür keinen Urlaubstag nehmen.

Sollte ich an diesem Tag krank sein, bedarf es auch keiner Krankschreibung.

Meine Frage lautet: Müssten wir nicht, wie bereits im Dreischichtsystem auch im Vierschichtsystem einen Freizeitausgleich für Feiertage bekommen ?????

Vielen Dank.