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Arbeit an Feiertagen ohne Freizeitausgleich, Feiertag ist gleich Urlaubstag

B
barcoo
Okt 2018 bearbeitet

Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, wird kein Ausgleichstag gewährt, bei Urlaub wird auch der Feiertag als Urlaubstag gerechnet. Seniorenheim keine tarifvertragliche Bindung. Ist das in Ordnung was kann man tun?

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Community-Antworten (3)

M
MaJoK

24.10.2018 um 08:19 Uhr

Da zieht euch euer AG ganz gewaltig übern Tisch.

  1. Laut Urlaubsgesetz § 3 Dauer des Urlaubs gilt folgendes: (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind d.h. ein Feiertag der eh schon frei ist kann nicht doppelt auch noch als Urlaub angerechnet werden.

  2. Arbeit an Feiertagen da sagt das Arbeitszeitgesetz folgende:

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden. (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. (4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Also es ist beides nicht in Ordnung:

Was könnt ihr tun? Betriebsrat gründen mit Hilfe der Gewerkschaft und dann mit Hilfe eine Anwalts für Arbeitsrecht eurem AG auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen und auf Einhaltung bestehen/klagen

E
Erbsenzähler

24.10.2018 um 09:45 Uhr

Stimme MaJok vollständig zu. Notfalls den Arbeitgeber wechseln. Aber denkt bitte an die Ausschlussfristen damit der Anspruch nicht verfällt.

B
barcoo

24.10.2018 um 14:58 Uhr

vielen Dank für deine Antwort, das Fatale an der Sache wir haben einen BR bin selbst Vorsitzender, außer mir ist nur einer vom BR der Meinung das das nicht in Ordnung ist. Der Rest vom BR sieht keinen Handlungsbedarf, nach dem Motto, was AG macht ist schon in Ordnung, weil die Mitarbeiter bekommen ja Sonn-Feiertagszuschlag. Was kann ich machen, Gewerkschaft ist ebenfalls informiert, BR sagt, wir brauchen und wollen keine Gewerkschaft. Hilfe, vorsintflutlich!

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