Hallo Ihr,

wir sind ein ein Großes Callcenter mit ca 700 AN
Die Regelarbeitszeit sind 40 Std bei 5 Tage die Wo. .
Wir haben ca. 20 verschiedene Klienten (Firmen) für die wir Dienstleistungen anbieten.

Es gibt unterschiedliche Schichtpläne, je nach Anforderungen des Klienten, wo bei einigen Samstags bzw auch Sonntags gearbeiten werden muss. Die glücklichsten sind natürlich die, die nur von Mo-Fr arbeiten müssen. Bei denen die am WE arbeiten müssen, werden die Tage vor dem zu arbeitenden WE als Freitzeitausgleich verteilt. Also z.B. Sam arbeiten dafür den Mittwoch vor dem Sam. frei oder Sam und So arbeiten dafür Mo und Fr frei.

Das alles ist ja soweit in Ordnung. Aber wie ist es wenn ein Feiertag in der Woche fällt und am Samstag gearbeitet werden soll.

Kann der AG den Feiertag als ausgleich für den gearbeiteten Samstag nehmen?? Würde hier nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen gegenüber den MA die nur von Mo-Fr arbeiten müssten, die ja dann nur 4 Tage arbeiten müssten??

Also was ich meine ist, das MA die Samstags arbeiten müssen ja ein Nachteil gegen über den haben die das nicht müssten . Kann mir da jemannd helfenund wo hann man das im AG lesen??

Vielen Dank im Vorraus