Hallo Kolleginnen und Kollegen
Unser AG möchte in Zukunft die Feiertage nur noch ausbezahlen, keinen Freizeitausgleich dafür gewähren. Nun lese ich aber im TVöD, das das so nicht vorgesehen ist, sondern dass für Feiertage Freizeitausgleich gegeben werden muss.
Ist es möglich, dass der Betriebsrat mittels eines Beschlusses gegen das TVöD beschließt, dass die Feiertage in Zukunft nur noch ausbezahlt werden ohne Freizeitausgleich.
Meiner Meinung nach kann der Betriebsrat das TVöD nicht einfach aushebeln in dem er etwas anderes beschließt.
Wie seht ihr das denn.
Danke Biggy