Erstellt am 24.05.2007 um 11:57 Uhr von Konrad
Vorweg bin kein Kenner von öffent. Kirchl Dienst. Möglicherweise greifen da auch Dienstanweisungen und Tarifvertrag. Bitte prüfen.
War der Betriebsausflug dienstlich angeordnet und für Vollzeitbeschäftigte als Arbeitszeit vergütet?
Wenn das so ist, dann ist nach den Gleichheitsprinzip für Teilzeitkräfte auch so zu verfahren und die Arbeitszeit ist zu vergüten.
Vielleicht meldet sich jemand aus dieser Branche.
Erstellt am 24.05.2007 um 17:22 Uhr von Grinsi
Bin zwar nicht kirchlich, aber bei uns gilt auch das BPersVG:
Unser AG hat neulich von sich aus (!) die Vorgehensweise noch positiver für die Mitarbeiter verändert. Wenn ein MA mit einer halben täglichen AZ an einem ganztägigen Betriebsausflug teilnimmt, bekommt er einen halben Tag gutgeschrieben. Wenn er an dem Tag eigentlich nicht gearbeitet hätte, bekommt er sogar einen ganzen (für ihn also 2 halbe) Tag gutgeschrieben. Dadurch wird der (freiwillige) Betriebsausflug für alle Teilnehmenden wie ein voller Arbeitstag gewertet.
Da unser AG sehr genau Veröffentlichungen zu Arbeitsgerichtsurteilen beobachtet, denke ich das es da was gegeben hat. Leider habe ich dazu keine Quellenangabe.
MfG
Grinsi