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Hat eine Teilzeitkraft Anspruch auf arbeitszeitlichen Ausgleich ?

F
Finefinger
Jan 2018 bearbeitet

In der " Arbeits und Sozialordnung " habe ich keinen Hinweis finden können, darum hier meine Frage: Hat eine Teilzeitkraft ( 1/2 Stelle) Anspruch auf Arbeitszeitlichen Ausgleich, wenn Sie an Ihrem freien Tag an dem jährlichen Betriebsausflug teilnimmt. Es handelt sich um Öffentlichen ,Kirchlichen Dienst. Ein Danke schon mal im voraus an alle die eine Antwort auf meine Frage haben.

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

24.05.2007 um 13:57 Uhr

Vorweg bin kein Kenner von öffent. Kirchl Dienst. Möglicherweise greifen da auch Dienstanweisungen und Tarifvertrag. Bitte prüfen. War der Betriebsausflug dienstlich angeordnet und für Vollzeitbeschäftigte als Arbeitszeit vergütet? Wenn das so ist, dann ist nach den Gleichheitsprinzip für Teilzeitkräfte auch so zu verfahren und die Arbeitszeit ist zu vergüten.
Vielleicht meldet sich jemand aus dieser Branche.

G
Grinsi

24.05.2007 um 19:22 Uhr

Bin zwar nicht kirchlich, aber bei uns gilt auch das BPersVG:

Unser AG hat neulich von sich aus (!) die Vorgehensweise noch positiver für die Mitarbeiter verändert. Wenn ein MA mit einer halben täglichen AZ an einem ganztägigen Betriebsausflug teilnimmt, bekommt er einen halben Tag gutgeschrieben. Wenn er an dem Tag eigentlich nicht gearbeitet hätte, bekommt er sogar einen ganzen (für ihn also 2 halbe) Tag gutgeschrieben. Dadurch wird der (freiwillige) Betriebsausflug für alle Teilnehmenden wie ein voller Arbeitstag gewertet.

Da unser AG sehr genau Veröffentlichungen zu Arbeitsgerichtsurteilen beobachtet, denke ich das es da was gegeben hat. Leider habe ich dazu keine Quellenangabe.

MfG

Grinsi

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