In der " Arbeits und Sozialordnung " habe ich keinen Hinweis finden können, darum hier meine Frage:
Hat eine Teilzeitkraft ( 1/2 Stelle) Anspruch auf Arbeitszeitlichen Ausgleich, wenn Sie an Ihrem freien Tag an dem jährlichen Betriebsausflug teilnimmt. Es handelt sich um Öffentlichen ,Kirchlichen Dienst.
Ein Danke schon mal im voraus an alle die eine Antwort auf meine Frage haben.