Erstellt am 29.10.2010 um 19:19 Uhr von Kölner
@plastikman
Rein rechtlich kann man darauf bestehen, an diesem Tage auch (volle Kanne) arbeiten zu können und damit den AG in Annahmeverzug setzen.
Ob das allerdings hinsichtlich der gewünschten Förderung der Betriebskultur lohnenswert ist, ist eine andere Frage.
Ob ich mich zudem als BR hier entscheidend einsetze (für/gegen diese Feier und die Anrechnung der AZ), ist wieder eine andere Frage.
Erstellt am 29.10.2010 um 19:23 Uhr von wahlvst
Vielleicht mit dem AG reden und sich verständigen, dass die 2 Std. geteilt werden 1 Std. bezahlt 1 Std. unbezahlt oder vor-/ nacharbeiten bzw. vom Gleitzeitkonto
Erstellt am 29.10.2010 um 22:32 Uhr von Osterhasi
*Ob das allerdings hinsichtlich der ****gewünschten Förderung**** der Betriebskultur lohnenswert ist, ist eine andere Frage.*
echte kulturförderung, ihr dürft feiern, aber müßt nacharbeiten. macht bestimmt richtig spaß.
Erstellt am 29.10.2010 um 22:44 Uhr von sanifair
Osterhasi
Das der AG eine Feier sponsert ist schon nicht usus und kaum ein AG in diesem Land macht solche feiern in der AZ. jammern wir hier nicht auf hohen Niveau? Man sollte bitte nicht den Blick für die Realität verlieren