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Arbeitszeit kürzen

P
plastikman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser AG möchte am 23.12 den Betrieb 2h vor Arbeitsende schliessen und eine Feier machen. Die Leute sollen alle Stempeln und bekommen das nicht bezahlt. Nun meine Frage. Darf der AG die Arbeitszeit einfach kürzen???

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

29.10.2010 um 21:19 Uhr

@plastikman Rein rechtlich kann man darauf bestehen, an diesem Tage auch (volle Kanne) arbeiten zu können und damit den AG in Annahmeverzug setzen.

Ob das allerdings hinsichtlich der gewünschten Förderung der Betriebskultur lohnenswert ist, ist eine andere Frage. Ob ich mich zudem als BR hier entscheidend einsetze (für/gegen diese Feier und die Anrechnung der AZ), ist wieder eine andere Frage.

W
wahlvst

29.10.2010 um 21:23 Uhr

Vielleicht mit dem AG reden und sich verständigen, dass die 2 Std. geteilt werden 1 Std. bezahlt 1 Std. unbezahlt oder vor-/ nacharbeiten bzw. vom Gleitzeitkonto

O
Osterhasi

30.10.2010 um 00:32 Uhr

Ob das allerdings hinsichtlich der gewünschten Förderung der Betriebskultur lohnenswert ist, ist eine andere Frage.

echte kulturförderung, ihr dürft feiern, aber müßt nacharbeiten. macht bestimmt richtig spaß.

S
sanifair

30.10.2010 um 00:44 Uhr

Osterhasi

Das der AG eine Feier sponsert ist schon nicht usus und kaum ein AG in diesem Land macht solche feiern in der AZ. jammern wir hier nicht auf hohen Niveau? Man sollte bitte nicht den Blick für die Realität verlieren

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