Hallo,
meine Frage. Wenn ein Mitarbeiter betriebsbedingt freiwillige Mehrarbeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr tätigt und dann am anderen Tag wegen der 11 stunden Ruhephase um 09:00 Uhr zur Frühschicht kommt. bekommt er dann die Zeit von 06:00 Uhr - 09:00 Uhr von der Firma bezahlt oder muss er dann von 09:00 uhr bis 17:00 uhr arbeiten. Wenn ja wo finde ich evtl Gesetze oder Verträge darüber? Sind tariflich in der Obst und gemüseverarbeitenden Industrie der NGG.