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Ärztliches Attest

S
Stolperstein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich arbeite in einem Produktionsbetrieb in Vollkontischicht. Nach Trennung vom meinem Ehepartner bin ich lange Arbeitsunfähig gewesen und bin weiterhin in ärztliche Behandlung. Seit einigen Wochen mache ich bis zum 31.01.2013 das Hamburger Modell. Werde wahrscheinlich dann voll Arbeitsfähig. Mein Arzt hat für mich für die nächsten sechs Monaten attestiert dass ich vorerst nur in Frühschicht arbeiten soll. Habe das Attest dem Arbeitgeber vorgelegt, er hat mir zu verstehen gegeben, dass ich meinen Arbeitsvertrag in Vollkontischicht einhalten soll. Laut Personalchef habe er keine Tätigkeiten in der Frühschicht. Das stimmt aber nicht. Er könnte mich in der Frühschicht wohl einsetzen aber er will nicht. Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern 11 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre. Welche Möglichkeiten habe ich oder besser gesagt welche Probleme oder Gefahren könnten entstehen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (4)

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leserin

25.01.2013 um 17:39 Uhr

Wenn der AG sagt es geht nicht und dem so ist, auch weil er sonst einen anderen AN entgegen seines ArbV nicht in Frühschicht einsetzen kann, dürften die Karten schlecht sein für Dich. Ist ggf der Grund für Frühschicht ein anderer? Könnte man wegen der familiàren Situation so sein.

G
gironimo

25.01.2013 um 18:41 Uhr

Während der Wiedereingliederung bist Du ja weiterhin krank geschrieben.

Was wurde denn zu Beginn der Wiedereingliederung besprochen und vereinbart? War der Betiebsrat beteiligt? Zumindest könntest Du ihn befragen oder um Hilfe bitten..

Ansonsten würde ich mit dem Arzt sprechen, der das Attest ausgestellt hat. Ggf. ist die Wiedereingliederung abzubrechen, wenn der Arzt der Auffassung ist, dass z.Zt. nur Frühschichten möglich sind.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_node.html

L
Laffo

25.01.2013 um 21:51 Uhr

§ 6 ArbZG Abs.4 b gilt leider nur noch 1 Jahr... ..die Kinder ein wenig früher selbstständiger werden lassen..? ..den Vater mit in die Erziehung & Betreuung einbeziehen..? ..den AG auf einen möglicherweise zu besetzenden Tagarbeitsplatz zu verklagen..? ...auf Teilzeit gehen mit den Angaben der Tage & der jeweiligen Zeiten..? ..gibt es vielleicht schon ähnliche,von dir angestrebte, vergleichbare Arbeitsverhältnisse..?

N
NoPain

26.01.2013 um 10:54 Uhr

@Stolperstein,

zuerst einmal würde mich interessieren wie viele AN Ihr seit? Habt Ihr einen BR?

Mein Arzt hat für mich für die nächsten sechs Monaten attestiert dass ich vorerst nur in Frühschicht arbeiten soll.

Generell eigentlich: Wenn der Arzt sagt nur Frühschicht, dann eben nur Frühschicht. Geht Frühschicht nicht und gesundheitlich wäre die Mehrschicht ärztlich nicht anzuraten, würde ich, wie @gironimo schon schrieb, die Wiedereingliederung beenden und weiter zu Hause bleiben bis ich wieder Mehrschicht arbeiten kann.

Aber das es nicht möglich ist einen (!) AN für 6 oder 12 Monaten in den Frühdienst zu stecken wagen ich mal ernsthaft zu bezeifeln denn ich wette das Du mindestens einen Tauschpartner finden würdest der für diese Zeit nur Spätdienst machen möchte - ausser Ihr seit nur eine sehr kleine Firma, dann wäre die Wahrscheinlichkeit natürlich geringer.

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