Krank - wann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden?
Wann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden? Auch wenn der MA nur einen Tag krank ist (Migräne etc.)?
Community-Antworten (8)
02.09.2005 um 13:07 Uhr
Das Gesetz (!) ist hier eindeutig. Es sieht vor, daß jeder Arbeitnehmer sich ab seinem ersten Krankheitstag eine AU (ärztliches Attest) beschaffen muß. Er muß sie allerdings erst bis zum dritten Krankheitstag dem Arbeitgeber vorlegen.
Ein Tarifvertrag könnte das jedoch anderes regeln.
02.09.2005 um 13:08 Uhr
Hallo Kajo, laut Entgeltfortzahlungsgesetz erst ab dem 4ten Tag. Meist ist dazu aber im AV, in BV oder im TV etwas geregelt. Sorry Sonja aber wo steht denn das?
02.09.2005 um 13:30 Uhr
Das Gesetz (EFZ § 5) wurde vor ein paar Jahren geändert. Stand ist: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss ab dem ersten Krankheitstag beschafft und nach dem 3. Tag also am 4. Tag vorgelegt werden.
02.09.2005 um 13:31 Uhr
Danke Sonja und Werner, aber genau das ist der Punkt. Welches Gesetz regelt das? Wo ist das festgeschrieben? Ich komme auch der Druckbranche - ist die Regelung branchenabhängig?
02.09.2005 um 14:14 Uhr
Hat Werner doch geschrieben, im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Was möglicherweise bei Dir im AV, in BV oder im TV etwas geregelt ist, wirst am besten Du wissen.
03.09.2005 um 14:18 Uhr
Aus meiner Sicht: Wenn der AG die Bescheinigung bereits ab dem 1. Tag haben will, muss er dies z u v o r ankündigen. Für eine laufende AU geht das nicht.
05.09.2005 um 09:20 Uhr
Guten Morgen, sofern per AV, BV oder TV nichts anderes geregelt ist, muß der Arbeitnehmer laut § 5 EFZ dem Arbeitgeber die AU und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Erst wenn die AU länger als 3 Kalendertage dauert, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung schon ab dem 1. Tag haben wollen, ist das meiner Meinung nach nach § 87 BetrVG (Ordnung des Betriebs/Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb) mitbestimmungspflichtig Gruß, Merlin
05.09.2005 um 21:27 Uhr
Hallo Merlin; Bei diesem Thema ist leider nichts mit einer BV
es wird abschließend im Manteltarif geregelt<< da kommt kein BR dran auch nicht über BetrVG § 87 schaut doch mal bitte in eurem MANTELTARIF nach Alles was in höheren Gesetzen geregelt wird kann auch nicht mit einer BV geregelt werden. Geht doch mal auf diese Seite http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00205902 Gruß BMW
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