Erstellt am 08.06.2014 um 10:38 Uhr von blackjack
Der ArbN muß dem nicht Folge leisten.
Die Handlungsmöglichkeit des ArbGeb kann er im folgenden, § 275 Abs 1a Satz 2 SGB V, nachlesen.
Erstellt am 08.06.2014 um 11:43 Uhr von wischwasch
Wünschen kann sich der Arbeitgeber viel. Aber blackjack hat ja schon gesagt, was der AG tun kann. Da solltet Ihr Euch vor den Kollegen stellen und dem AG klar sagen, dass das so nicht geht.
Beim BEM-Gespräch ist der AN in der Regel noch AU geschrieben. Aber scheinbar hat der AG falsche Vorstellungen vom BEM-Gespräch. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu diesem Gespräch?
Erstellt am 08.06.2014 um 12:24 Uhr von polybär
@Lydia,
ich glaube NICHT das es sich um ein BEM Gespräch handelt! Sondern um ein Personalgespräch, welches der AG auch bei einer AU ansetzten kann. Sollte der AN verhindert sein durch seine Krankheit so muss er dem AG das Artest vorlegen. Ich wüsste auch nicht was ein BEM bei aktiver AU soll. Ein Personalgespräch wegen der weitern Planung für den AG macht mehr sinn. Zumal der Arzt ja immer nur 14 Tage aufschreibt.Der AG wird ohne zeifel und das darf er auch den AN zum AMD Check einladen (Verwendungsfähigkeit wegen der Erkrankung)
Erstellt am 08.06.2014 um 15:31 Uhr von Lydia
Hallo an alle ! Es war ein klasisches BEM Gespräch da der BEM Beauftragte auch dabei war,obwohl der AN noch krank geschrieben ist ! Eine Betriebsvereinbarung gibt es leider nicht,aber dieses BEM Gespräch schreibt doch Vater Staat schon vor ???
Lg
Lydia
Erstellt am 08.06.2014 um 16:48 Uhr von Pjöööng
Lydia, nach dem was Du beschrieben hast, war das alles andere als Eéin BEM Gespräch.
Erstellt am 08.06.2014 um 17:02 Uhr von Hoppel
@ polybär
Noch ist ein AN während einer AU nicht verpflichtet, zu einem Personalgespräch erscheinen zu müssen ...
Der AG kann zwar einladen, aber das war´s auch schon!
Im Gegensatz dazu sind BEM Gespräche während einer AU bereits im § 84 SGB IX beinhaltet: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, WIE DIE ARBEITSUNFÄHIGKEIT MÖGLICHST ÜBERWUNDEN WERDEN und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)."
@ Lydia
Deine letzte Frage sollte mit dem § 84 Abs.2 SGB IX beantwortet sein!
Erstellt am 08.06.2014 um 17:08 Uhr von Snooker
@Lydia
Wobei es aber im § 84 Abs.2 SGB IX nicht ersichtlich ist das man den Gang während einer bestehenden AU zu diesem Gespräch an treten muss.
Erstellt am 08.06.2014 um 17:26 Uhr von paula
wenn der AG nicht dumm ist war das wirklich das BEM Gespräch und er freut sich nun seine Kündigung vorzubereiten. Ich gebe mal eine Prognose ab: wenn der Kollege in einem halben Jahr immer noch krank ist, wird die Kündigung kommen. Dann wird der Kollege gut beraten sein einen Arzt zu haben der ihm eine positive Gesundheitsprognose gibt
Erstellt am 08.06.2014 um 18:31 Uhr von Kongfu
Hallo,
im Krankenstand kündigen,geht sowas auch ? Da wird sich aber das Arbeitsgericht freuen.
Kongfu
Erstellt am 08.06.2014 um 18:49 Uhr von blackjack
#im Krankenstand kündigen,geht sowas auch ? #
Das geht, aber hallo.
#Da wird sich aber das Arbeitsgericht freuen.#
Warum sollte es?
Erstellt am 08.06.2014 um 20:23 Uhr von Kongfu
blackjack !
Sorry ich hab sowas noch nie gehört ! Aber man lernt anscheinend nie aus !
Kongfu
Erstellt am 08.06.2014 um 20:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (snooker):
"Wobei es aber im § 84 Abs.2 SGB IX nicht ersichtlich ist das man den Gang während einer bestehenden AU zu diesem Gespräch an treten muss."
Wenn man es richtig liest,dann stelltman sogar fest, dass man diesen Gang gar nicht antreten muss. Weder AU noch nicht AU.
Erstellt am 08.06.2014 um 21:11 Uhr von Bergretter
Seid gegrüßt ! Urteil vom (Urt. v. 27.03.2013, Az. 7 Ca 5063/12). lesen,da werdet euch geholfen ! So einfach wie blackjack das sieht ist es doch nicht ! Ein BEM Gespräch dient nur dem AG ! Sollte Er es doch mal wagen,eine Kündigung scharf zu machen,wegen langer Krankheit,und Er hat dieses BEM Gespräch nicht geführt,dann kann Er bei einer Kündigungsschutzklage gleich wieder nach Hause fahren,ohne einen Erfolg zu verbuchen.
Gruß
Bergretter
Erstellt am 08.06.2014 um 21:33 Uhr von Snooker
Ich denke mal das blackjack selber schreiben kann, aber ich denke einfach mal das er dies auch nicht bestreiten wird.
Erstellt am 08.06.2014 um 23:17 Uhr von AgendP
so weit mir bekannt hat der Arbeitgeber während der Krankheit keine Weisungsbefugnis - somit ist er nicht berechtigt dich da "vorzuladen". Was er tun kann über die Krankenkasse den medizinischen Dienst einzuschalten, diese können dich "Vorladen" und vom Arzt überprüfen lassen ob die Krankschreibung gerechtfertigt ist. In 99 % der Fälle die mir bekannt sind wurde die Krankmeldung vom MDK bestätigt
Erstellt am 09.06.2014 um 14:53 Uhr von AlterMann
Hallo,
gibt es denn ein Protokoll von dem "BEM-Gespräch"?
Nach der Schilderung scheint es so, als wären AG und AN praktisch ergebnislos auseinander gegangen. Der AG fordert den AN auf, ein "Gutachten" beizubringen.
Je nach Lage sollte/könnte er tatsächlich mit dem Arzt eine Liste erstellen, welche Tätigkeiten er in Zukunft im Betrieb noch ausführen kann. Vielleicht kommt er dabei sogar selbst auf eine gute Idee, wie er im Betrieb weiter beschäftigt werden kann. Das wäre dann eine gute Grundlage für das zweite Gespräch.
Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ein AG übrigens erst dann erfolgreich durchsetzen, wenn das BEM-Verfahren ergebnislos abgeschlossen ist. Ein solches Verfahren beinhaltet, wenn es gründlich ist, oft mehrere Gespräche. Und der AN hat einen Anspruch auf ein gründliches Verfahren und nicht nur auf ein Alibi-Gespräch.
Und wenn er chronisch krank ist, wäre vielleicht eine Beratung beim Integrationsamt hilfreich.
Erstellt am 09.06.2014 um 15:44 Uhr von Lydia
Hallo AlterMann,
ja es gibt ein Protokoll von dem BEM-Gespräch.Da steht aber nur drinnen,dass der AN ein Gutachten vorzulegen hat,was er selber zu Bezahlen hätte.Was soll ein BEM Gespräch,wenn der Arzt ihn auf Grund seiner Krankheit momentan nicht Gesund schreibt.Bei uns in der Firma kommen uns diese BEM Gespräche sowieso nicht geheuer vor,weil auch Mitarbeiter geladen werden,die unter 6 Wochen krank waren,die letzten 12 Monate !
Lg
Lydia
Erstellt am 09.06.2014 um 15:53 Uhr von blackjack
Was sagt denn der Betriebsrat, der sitzt ja mit am Tisch?
Erstellt am 09.06.2014 um 16:19 Uhr von AgendP
Lydia
der MDK oder der PET oder der AMD wird vom AG bezahlt. Er will es nicht der AN:
Erstellt am 09.06.2014 um 16:21 Uhr von Lydia
Hallo blackjack,
ja der BR der als BEM Beauftragter am Tisch saß,gab nach dem BEM Gespräch dem Kollegen zur Antwort,dass der Arbeitgeber es gerne aussitzt mit den Langzeitkranken.Aber interesse hat der AG kein großes,Langzeitkranke wieder zu beschäftigen.Wirtschaftlich gesehen untragbar,wurde dem Gremium vom Geschäftsführer mitgeteilt !
Gruß
Lydia
Erstellt am 09.06.2014 um 16:44 Uhr von Pjöööng
Ztat (AgendP):
"In 99 % der Fälle die mir bekannt sind wurde die Krankmeldung vom MDK bestätigt"
Wow! Das ist selten dass man hier jemanden mit sovielEfahrung antrfitt. Darf ich fragen woher Du so viel Kontakt mit MDK Gutachten hast?
Hast Du auch eine Vorstellung, warum Deine Eahrungen so stark von denen anderer abweichen?
Zitat (AgendP):
"der MDK oder der PET oder der AMD wird vom AG bezahlt."
Der MDK? MitSicherheit nicht!
Der "PET"? "Positronen-Emissions-Tomograph"?
Erstellt am 09.06.2014 um 16:48 Uhr von AlterMann
Hallo Lydia, wenn im Protokoll nicht mehr drinsteht, dann ist das BEM-Verfahren jedenfalls noch nicht beendet. Ob die Weiterführung zu diesem Zeitpunkt Sinn macht, liegt vermutlich auch sehr an der Art der Erkrankung.
Von außen lässt sich kaum beurteilen, was der Kollege jetzt strategisch günstig am Besten macht, außer, dass er sich dringend und schnell beraten lassen sollte.
Und als BR würde ich das Thema in einer BV regeln wollen. Da das mit Eurem AG wohl nicht so schnell gehen wird, könnte ich mir vorstellen, dass Ihr ihm (nach gründlicher Schulung und mit gutem Rechtsanwalt) einen Entwurf präsentiert. Und jede Kündigung, die den dort genannten Anforderungen nicht genügt, lehnt Ihr ab.
Erstellt am 09.06.2014 um 16:53 Uhr von Lydia
Hallo Alter Mann,
tolle Antwort ! Vielen Dank ! Wir verstehen nur nicht ganz was BEM Gespräche für einen Sinn machen,wenn Mitarbeiter noch länger krank geschrieben sind.Es gibt krankheiten,die ziehen sich über 1 Jahr hin,und länger !
Gruß
Lydia
Erstellt am 09.06.2014 um 17:24 Uhr von Pjöööng
Lydia,
das BEM Verfahren soll erörtern, wie die AU überwunden werden kann, wie zukünftige AU-Zeiten verhnidert oder verringert werden können und sie der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann.
Da ist es durchaus nicht unsinnig, das Gespräch bereits zu suchen wenn die AU noch besteht.
Erstellt am 10.06.2014 um 08:54 Uhr von Kölner
@Pjöööng
Ich bin mir sogar sicher, dass 72,7% aller BEM-Gespräch während der AU stattfinden.
;-)
Erstellt am 10.06.2014 um 09:38 Uhr von kratzbuerste
.... ich dachte es wären 72,85%.
Die Antwort auf die Frage gab es ja schon ganz zu Anfang.
Der BR sollte für den Kollegen sprechen und dem AG sagen, dass er auf das Gutachten lange warten kann.