Erstellt am 29.01.2015 um 21:22 Uhr von Hartmut
Hallo Schnitzel, das Problem, das die Kollegen im BR haben, ist dass wir beim geschilderten Sachverhalt das Arbeitsrecht verlassen und ins Strafrecht geraten. Der Arzt hat das Attest nicht aus Spaß ausgestellt, sondern er hat eine maximal vertretbare Obergrenze der Belastbarkeit benannt. Wird diese Obergrenze überschritten, geschieht nach Meinung des Arztes ein Schaden. Was der Vorgesetzte da getan hat, ist also möglicherweise Körperverletzung. Indem der Vorgesetzte sich dies ja denken kann, falls er nicht völlig verblödet ist, und trotzdem seinem Mitarbeiter zwingt, über seine Belastungsgrenze hinauszugehen und sich selbst zu verletzen, kommt noch Nötigung hinzu. Beides zusammen wird beim ersten Mal nicht Knast geben, aber alles andere als eine hohe Geldstrafe würde mich überraschen.
Erstellt am 29.01.2015 um 23:30 Uhr von Valdi
@Schnitzel,ist der MA ein BEM Fall ? Gab es eine Vorgeschichte ? Denn der MA hat einen Arbeitvertrag zu erfüllen und wenn er dies auf Dauer nicht kann > kann ihm gekündigt werden!
Verzeihe Hartmut, aber deine Antwort ist nach meiner Meinung nicht korrekt!!!
Wir arbeiten in 3 Schichten > wer keine Nachtschicht mehr machen kann hat die A- Karte> da nutzt ihm kein Attest. Deshalb hoffe ich das der MA nur vorübergehend die Einschränkung hat.
Erstellt am 30.01.2015 um 07:22 Uhr von Dezibel
Die A-Karte ist eine eventuelle Konsequenz, da der AN die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. Das Attest ist ja kein Freibrief auf Sonnenschein. Es schützt ihn davor, seine Gesundheit zu schaden und dazu gehört auch, dass er sich eventuell auf Dauer eine passende Arbeit suchen muss.
Erstellt am 30.01.2015 um 08:46 Uhr von Hoppel
@ Dezibel
Ich könnte k*tzen, wenn ich so eine Antwort lese!
@ Schnitzel
Der ARBEITGEBER ist dafür zuständig, dass ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen wird!!! Da wird ein "einfaches" Attest von irgendeinem Arzt aber nicht ausreichen.
Es muss doch eine Gefährdungsbeurteilung geben. Was sagt denn die aus?
Außerdem muss es einen Arbeitsschutzausschuss geben, wie ist denn der aufgestellt?
Und was sagt der/ein Betriebsarzt?
Siehe auch: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=4226
Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass im AV NICHT steht, dass ein AN verpflichtet ist, Lasten über 20kg heben zu MÜSSEN!
Was man sonst noch wissen sollte: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Physische-Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung.html
Erstellt am 30.01.2015 um 09:41 Uhr von Dezibel
> Der ARBEITGEBER ist dafür zuständig, dass ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen wird!
Wie kommst Du auf diese Aussage?
Erkläre mir mal, wie das funktionieren soll:
- Firma: Stahlhandel
- AN Wiedereingliederung nach Hamburger Modell
- Er durfte nicht im Stehen arbeiten
- Er durfte sich nicht bücken
- Er durfte keine Lasten heben
- An eine Umschulung zur sitzenden Tätigkeit (Verkauf) war nicht zu denken, da kein Interesse an Komputertätigkeit und Verkaufen ist auch nicht jedermanns Sache.
Wie soll der AG einen entsprechenden Arbeitsplatz SCHAFFEN?
> Ich könnte k*tzen, wenn ich so eine Antwort lese!
Dann tu's.
Erstellt am 30.01.2015 um 09:52 Uhr von Schnitzel
Erstellt am 30.01.2015 um 16:33 Uhr von Niemand
Wenn jemand keine 20 Kilo mehr heben darf liegt wohl ein entsprechendes Leiden vor. DEm AN ist zu raten einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Dann greift der volle Schutz des SGB IX. Dann ist der AN entsprechend seiner Schwerbehinderung zu beschäftigen. Der Arbeitsplatz muss wenn möglich entsprechend angepasst werden. DEie Arbeitszeiten sind so zu legen, daß der Schwerbehinderte dies leisten kann.
Der AG muss aber die Kosten für Umgestaltung nicht alleine tragen, sondern bekommt hier Hilfe durch das Integrationsamt und die Arbeitagentur. Der Integrationsfachdienst unterstützt die Maßnahmen durch fachkundigen Rat.
Erstellt am 30.01.2015 um 18:47 Uhr von Dezibel
> Der Arbeitsplatz muss wenn möglich entsprechend angepasst werden.
Hahaha
Willkommen im realen Leben!
Die Gesetze kenne ich auch, aber das Leben ist manchmal eben anders. Und ich bleibe dabei, auch der Arbeitnehmer hat sich um seine Gesundheit zu kümmern, und wenn es die Suche nach einem anderen Arbeitsplatz ist, den er dann auch wirklich ausfüllen kann.
Erstellt am 30.01.2015 um 19:43 Uhr von Moreno
Dezibel ich geb Dir Recht! Hier sind wirklich einige weit weg vom wirklichen Leben! Der AG wird sagen er kann dem Kollegen keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten....so leid ihm das tut ;-) und schon muss sich der Kollege was anderes suchen oder eine Umschulung ins Auge fassen.