Eine Kollegin ist in den letzten Wochen mehrmals ca. 3 Stunden nach Aufnahme der Arbeitstätigkeit als krank nach hause gegangen. Am nächsten Tag erschien sie dann wieder wie gewohnt zur Arbeit. Heute verließ sie wieder früher den Arbeitsplatz mit dem Argument, sie wäre krank. Der Niederlassungsleiter forderte sie dann heute auf, wegen dieser wiederholten Male ein ärztliches Attest vorzulegen.
Er informierte den BR über diese Anordnung.
Lt. Tarifvertrag braucht man erst ab dem 3. Krankheitstag eine Krankmeldung. Es liegt auch keine anderslautende BV vor.
Ist die Anordnung des Vorgesetzten rechtens?
Danke und frohes Neues Jahr an Alle!