Eine Abteilung wird verkleinert, welche Rechte hat das BR Mitglied?
Hallo,
bei uns soll jetzt eine Abteilung verkleinert werden in der ein BR Mitglied beschäftigt ist. Wir nehmen mal an dieses Mitglied ist der jenige der in seiner Abteilung nun nicht mehr "gebraucht" wird und es sind nur Stellen in dem Betrieb vorhanden die geringer bezahlt sind und nicht seiner vorherigen Tätigkeit ensprechen (sondern eher minderwertiger sind, da keine Ausbildung erforderlich)
Hat das BR Mitglied irgend ein recht in seinem Beruf zu bleiben? Es sind ja noch plätze in der Abteilung da, dem BR Mitglied würde ja hier ein Nachteil endstehen (Finanziell und er ist aus seinem erlernten Beruf draussen). Darf das sein? Ich dachte immer uns darf durch unsere Tätigkeit kein nachteil endstehen. Ich befürchte aber das gerade er versetzt wird ist weil er BR ist.
Was kann man machen? Was haben wir für rechte?
Gruß Tiger
Community-Antworten (5)
20.05.2008 um 22:38 Uhr
@ Tiger,
§ 99 Abs. BetrVG, wäre eine Möglichkeit...
21.05.2008 um 07:03 Uhr
Hi,
den habe ich mir schon angesehen, ich werde aber nicht schlau draus. Aus welchen Grund können wir ablehnen? Bei uns fehlen irgendwie die "alten Hasen" die das nötige Wissen für sowas haben.
Gruß Tiger
21.05.2008 um 07:57 Uhr
@Tiger Die Versetzung ist möglich. Warum auch nicht? Aber was will denn der AG unternehmen, wenn der Kollege zwar den Arbeitsplatz wechselt aber einer Herabgruppierung nicht zustimmt?
21.05.2008 um 08:27 Uhr
@ Tiger wie Kölner schon schrieb, und dringend Alteshasenwissen aneignen.....
21.05.2008 um 16:51 Uhr
Hi,
ja aber umgruppierung geht doch auch über unsern BR Tisch oder? (ich bin noch nicht lang dabei) Wie kann man sowas ablehnen?
Gruß Tiger
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