Erstellt am 19.08.2010 um 06:41 Uhr von Tanzbär
Um deine Frage zu beantworten, musst Du schon ein paar Daten mehr preisgeben.
Wieviele seid ihr?
Wieviele gehen?
Wann gehen sie?
Wie lange bleibt ihr weniger?
Erstellt am 19.08.2010 um 06:55 Uhr von Rattle
Hallo, katze
ein blick ins BetrVG gibt auskunft.........
"Zeitpunkt der Betriebsratswahlen"
§13 BetrVG
Erstellt am 19.08.2010 um 09:17 Uhr von hornmichl
Wenn die Arbeitnehmeranzahl sinkt hat dies momentan keine Auswirkung auf die BR Anzahl. Erst bei der nächsten Wahl ist dies zu berücksichtigen.
Erstellt am 19.08.2010 um 09:23 Uhr von Werner
evtl. mal einen zusätzlichen Blick in die §§21a + 111 ff BetrVG werfen
Erstellt am 19.08.2010 um 11:04 Uhr von katze
auf jeden fall wären wir dann soviele, dass nur drei mitglieder im BR sein müßten,
auf grund der jetzigen anzahl sind wir 5 BR-Mitglieder,
weniger bleiben wir dann ja immer, weil dieser bereich von uns abgespalten wurde
Erstellt am 19.08.2010 um 11:41 Uhr von Tanzbär
@hornmichl
Da sagt §13 Abs.1 BetrVG aber etwas anderes ...
Erstellt am 19.08.2010 um 14:03 Uhr von hornmichl
@Tanzbär,
hast ja recht bär, aber ich bin jetzt davon ausgegangen das es nur ein paar leute sind und nicht gleich die hälfte davonfliegt.
Hast somit Recht
Erstellt am 19.08.2010 um 19:47 Uhr von Petrus
@tanzbär: ja, §13 (2) #1 BetrVG sagt was von Wahlen im Jahr 2012 - aber nur, wenn mind. 50 Leute gehen - bei 50 bis 100 MA ist das schon gewaltig...
@katze: §21a könnte der passendere § sein...