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BR-Mitglieder

K
katze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ein Teil unserer Abteilung wird von einer anderen Gesellschaft übernommen, unsere Zahl der Beschäftigten sinkt, zur Zeit sind wir 5 BR-Mitglieder, muß eine Neuwahl stattfinden?

1.50908

Community-Antworten (8)

T
Tanzbär

19.08.2010 um 08:41 Uhr

Um deine Frage zu beantworten, musst Du schon ein paar Daten mehr preisgeben. Wieviele seid ihr? Wieviele gehen? Wann gehen sie? Wie lange bleibt ihr weniger?

R
Rattle

19.08.2010 um 08:55 Uhr

Hallo, katze

ein blick ins BetrVG gibt auskunft.........

"Zeitpunkt der Betriebsratswahlen"

§13 BetrVG

H
hornmichl

19.08.2010 um 11:17 Uhr

Wenn die Arbeitnehmeranzahl sinkt hat dies momentan keine Auswirkung auf die BR Anzahl. Erst bei der nächsten Wahl ist dies zu berücksichtigen.

W
Werner

19.08.2010 um 11:23 Uhr

evtl. mal einen zusätzlichen Blick in die §§21a + 111 ff BetrVG werfen

K
katze

19.08.2010 um 13:04 Uhr

auf jeden fall wären wir dann soviele, dass nur drei mitglieder im BR sein müßten, auf grund der jetzigen anzahl sind wir 5 BR-Mitglieder, weniger bleiben wir dann ja immer, weil dieser bereich von uns abgespalten wurde

T
Tanzbär

19.08.2010 um 13:41 Uhr

@hornmichl Da sagt §13 Abs.1 BetrVG aber etwas anderes ...

H
hornmichl

19.08.2010 um 16:03 Uhr

@Tanzbär, hast ja recht bär, aber ich bin jetzt davon ausgegangen das es nur ein paar leute sind und nicht gleich die hälfte davonfliegt. Hast somit Recht

P
Petrus

19.08.2010 um 21:47 Uhr

@tanzbär: ja, §13 (2) #1 BetrVG sagt was von Wahlen im Jahr 2012 - aber nur, wenn mind. 50 Leute gehen - bei 50 bis 100 MA ist das schon gewaltig...

@katze: §21a könnte der passendere § sein...

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