Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

uns ist 5 Minuten vor Feierabend per Fax ein Kündigungsbegehren nach § 102 BetrVG zugestellt worden. Es handelt sich um eine Probezeitkündigung.

Bisher sind uns alle Kündigungsbegehren mit Unterschrift an den BR-Vorsitzenden übergeben worden.

Die aktuelle Beteiligung wurde uns jedoch per Fax zugestellt.

Wir stellen uns nun die Fragen, ob die Anhörung als zugestellt gilt und wann die Frist zu laufen beginnt.

Kann jemand helfen?

Vielen Dank.