Hallo,
die Überschrift ist schon die Frage. Kann ich bei einer Kündigung die schriftliche Anhörung des AG und die Antwort des BR dem betroffenen Arbeitnehmer überlassen.
Es sind keine privaten Daten anderer Arbeitnehmer in der Anhörung vorhanden.
DIe entsprechenden Namen und Daten in der Anwort sind geschwärzt - allerdings mit ein wenig nachdenken ggf. nachvollziehbar