Erstellt am 21.08.2007 um 18:48 Uhr von Der-Orion
Hallo Benno,
die Fragen die sich Dir und dem Gremium auftun sind bestimmt alle berechtigt und auch wichtig. Jedoch solltest Du gerade bei einer Kündigung den AN und auch den AG nach den Hintergründen fragen.
Die Abmahnung ist doch für Euch auch nicht neu, oder seid Ihr darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden?
Wenn es sich um ein Suchproblem handelt, ist der/die Suchtbeauftragte (sofern vorhanden) eingeschaltet worden?
Was wird dem Azubi denn überhaupt vorgeworfen? Fehlstunden in der Schule? Das wäre, wenn unentschuldigt, ein Entgeltbetrug.
Sind natürlich nur Vermutungen und Du siehst ohne konkrete Frage kann man kaum helfen.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 21.08.2007 um 19:06 Uhr von Benno_BRB
Hallo Orion!
Nein die MBR werden von uns nach und nach eingefordert. Der AG war hier noch nicht so frei von sich aus dem unwissenden Gremuim die nötigen Informationen zukommen zu lassen und es ist ein großer Aufwand dem selbstherrlichen Gremium der Besserwissenden (Wenn fast alle einer Meinung sind muss das wohl stimmen und dann ist das halt so. Egal ob es im Gesetz anders steht als wir es wollten!!) die Fortschritte hin zu einer ordentlichen BR-Arbeit abzuringen!
Also nochmal: Nein wir haben keine Infos darüber, dass es eine Abmahnung gegeben hat. Diese Info habe ich heut e mdl aus der entsprechenden Abteilung bekommen!
Die Frage des Suchtproblems stellt sich mir aufgrund der Geschwindigkeit, mit der sich die Persönlichkeit des Azubis verändert hat. Es bleibt aber (noch) nur eine persönliche Vermutung! Wir haben keinen Suchtbeauftragten. Welche Vorraussetzungen müssen wir erfüllen, damit wir einen solchen haben?
Es sind die Fehlzeiten der Schule und auch die Fehlzeiten der praktischen Ausbildung hier bei uns. Und mit der Abgeltung dieser Zeit unter Anrechnung des Tarifurlaubes ist der Urlaub auch schon aufgezehrt. Wir sind erst heute über die ganze Thematik "aufgeklärt" worden und müssen uns noch eingehender informieren! Das ist natürlich in Arbeit!
Benno
Erstellt am 21.08.2007 um 20:32 Uhr von Der-Orion
Hi Benno,
Ihr solltet Euch bei einem Anwalt (evtl. über eine Gewerkschaft oder zB. einen den Ihr bei einem Seminar kennengelernt habt) informieren. Wenn Eure Mitbestimmungsrechte verletzt worden sind, solltet Ihr vieleicht sogar einen Anwalt auf Kosten des AG aufsuchen. (denkt bitte daran wegen der Kostenübernahme vorher mit dem AG zu sprechen.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 22.08.2007 um 08:15 Uhr von Benno_BRB
Hallo Orion!
Die Sache mit dem Anwalt ist schon klar und wurde von uns auch schon genutzt. Allerdings ist das so eine Sache mit der Verletzung der MBR.
Man muss schon wissen was seine Rechte sind und von daher sollte man erst mal das ein oder andere Grundlagenseminar besuchen. Dies ist aber 'zum Glück' nicht nötig. Wir haben unser Wissen nämlich mit der Muttermilch eingesogen und "fressen's" jeden Tag Löffelweise aus Eimern!
Aber immer wenn es brennt (und grade der Eimer nicht da ist,) kann ja Benno mal in die Bücher schauen. Die wollte er ja unbedingt haben! Jetzt sieht er wenigstens was er von seiner Penetranz hat.
Aber - Orion - damit ist mir nicht genutzt. Morgen läuft die Frist für den Azubi nach dem 102er ab und dann muss eine Stellungnahme stehen. Wenn ich bis dahin keine Argumente habe, die wenigstens eine Verlängerung der Frist ermöglichen, dann kann ich dem Azubi nicht mehr helfen. Du weißt ja: Wenn der BR der Kündigung nicht widerspricht oder sogar eine "positive" Stellungnahme zu solch einem Sachverhalt abgibt, dann hat jeder AN schlechte Karten bei einer Kündigungsschutzklage. Die hat dann in den seltensten Fällen Erfolg und wenn überhaupt erst in den höheren Instanzen!
Von daher brauche ich tatsächlich die Beantwortung meiner Fragen - B itte!
Benno
Erstellt am 22.08.2007 um 08:47 Uhr von Jube
Hallo Benno,
Ihr könnt höchstens noch versuchen, Eure Chancen zu erhöhen, indem ihr darauf pocht, dass ihr nicht umfassend informiert seid und somit die Frist noch nicht begonnen hat, also auch nicht auslaufen kann. Das würde ich aber auch nochmal mit dem Anwalt besprechen.
Erstellt am 22.08.2007 um 08:55 Uhr von tamirasun
Hallo Benno,...
ich sehe, Du hast echt ein Problem...
1. Also, eine Abmahnung reicht aus, wenn die Kündigung sich auf den selben Grund wie die Abmahnung bezieht.
2. Welche 2-Wochen-Frist meinst Du?!
3. Im BBiG ist die Zulassung zur Prüfung geregelt. Bei uns in der Pflege sind die Stundenzahlen für die praktische sowie theoretische Ausbildung festgelegt, die Du haben mußt, um zur Prüfung zugelassen zu werden! Denke das wird bei Euch auch so sein. Deshalb dringend mal den Zuständigen Ausbilder oder ein zuständiges Amt fragen wie das bei Euch geregelt ist. Die versäumte Zeit kann man ja auch nachholen, muß dann aber die Prüfung, wie Du schon sagtest, verschieben.
4. Also hier hat mal jemand geschrieben, dass nach der Probezeit der Auszubildenden eine Kündigung lt. Gesetz schon schwerer wird, damit ( jetzt einfach mal in meinen Worten ausgedrückt) der Wille zur Beendigung der Ausbildung durch den AG unterstützt wird. ( Keine vorzeitige Aufgabe, weil einem die Nase nicht passt.)
Habt Ihr eine Gewerkschaft an die Ihr Euch wenden könnt?
Wisst ihr ob der AG seiner sozialen Pflicht nachgekommen ist und dem Azubi zum Beispiel bei vermuteter Sucht eine Entziehungskur oder ähnliche Unterstützung angeboten hat?
Ich würde auf jeden Fall meine Bedenken äußern und die fehlenden Informationen anprangern.
Wie sollt Ihr denn wissen was genau abgelaufen ist. Bzw. ihr habt die Kündigung doch vorliegen, was steht drin?
Bedenken würde ich auf jeden Fall äußern!
Hast Du mit dem Azubi gesprochen? Was sagt er denn zu der Sache?
Ich denke auch, da wird es ein richtiges Problem bei ihm geben, wenn er innerhalb eines halben Jahres so ´abbaut´. Gerade das begründet eine intensivere Unterstützung des Azubis.
Es wäre doch schlimm, wenn er kurz vorm Ziel untergehen würde...
LG
Erstellt am 22.08.2007 um 09:12 Uhr von Benno_BRB
Hallo und Guten Morgen tamirasun
Dies ist ja das eigentliche Problem: Es bedeutet Arbeit und die scheuen manche eben.
Wir haben morgen - am letzten Tag der Frist! - die Sitzung zu dem Thema. Und weil ich gestern schon die Einladung bekommen habe, mache ich mir einfach mal ein paar Gedanken mehr als andere.
zu 1. Danke Dir! Das habe ich auch eben beim stöbern gefunden.
zu 2. Die vorgeschriebene 2-Wochen-Frist die besteht, wenn der AG vom Fehlverhlten des AN erfährt um wirksam kündigen zu können.
zu 3. Super ich werd mich mal mit der IHK zusammentelefonieren. Danke Dir!
zu 4. das habe ich mir auch gedacht. Aber gibt es da nochmal Unterschiedliche Bewertungen der einzelnen Abschnitte wie z.B. 1.oder 2. oder drittes Lehrjahr?
Unser zuständiger Rechtssekretär ist im Urlaub und da bin ich auch schon am rudern, dass ich die Landesebene einspannen kann!
Der AG will vermutlich auch gar nicht wissen, ob es da ein Suchtproblem gibt oder nicht, denn irgendwie (sorry dass kann ich sogar nachvollziehen) taugt solch ein Verhalten nicht als Vorbildfunktion! Allerdings gibt es da ja entsprechende Vorschriften!
Ich hab auch eben grad gelesen, dass der BR gar keinen Widerspruch einlegen kann. Er kann bei einer fristlosen Kündigung lediglich Bedenken anmelden und dies werden wir wohl auch tun. Hoffe ich und dafür werde ich mich dann auch einsetzen. Der Azubi ist derzeit für niemanden erreichbar und von daher könnte es schwierig werden, rechtzeitig mit ihm zu reden.
Aber mal sehen...
bis denno
Erstellt am 22.08.2007 um 09:15 Uhr von Benno_BRB
@ Jube:
Guten Morgen!
Na ja das kann ihc aber erst mogen sehen, wenn wir in der Sitzung sind. Denn ich bin 'nur' stellvertredender BRV. Von daher habe ich noch keine weiteren Infos. Aber die Auflistung über den vorrauszusetzenden Umfang der Unterlagen hab ich mir schon mal in meinen Ordner gelegt.
Danke Dir!
bis denno