Hallo, heute Freitag, kurz vor Feierabend ist eine Anhörung nach §102 zu einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug eingegangen. In der Anhörung steht nicht, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handeln soll. Es ist keine Kündigungsfrist und kein Kündigungstermin angegeben. Es wird auf ausführliche mündliche Erläuterungen hingewiesen, von denen dem BR nichts bekannt ist.
In unserem Betrieb wird auch am Wochenende gearbeitet. Meine Frage: beginnt die Frist zur Anhörung heute zu laufen trotz formaler Fehler in der Anhörung? Sollte eine fristlose Kündigung beabsichtigt sein, zählt dann bei der 3-Tages-Frist auch Samstag und Sonntag mit?
Wir sind ein relativ neues Betriebsratsgremium und hatten noch nie eine Anhörung nach §102.