Hallo allerseits,

bin hier Neuling, nicht aber im BR. Habe mal eine Frage zum MBR zu Qualifizierungsmaßnahmen.

Bei uns wurde eine Reorganisationsmaßnahme durchgeführt und im Zuge dessen haben sich die Arbeitsplätze nachhaltig geändert. Der Arbeitgeber hat einen Interessensausgleich mit uns abgeschlossen, in dem auch ein Qualifizierungsanspruch verankert ist. Der BR war über diese Qualifizierungen informiert und hat sie auch mitgetragen.
Jetzt hat sich aus unserer Sicht herausgestellt, dass die Maßnahmen nicht so wirken, wie ursprünglich gedacht und Defizite bei vielen KollegInnen auftreten.

Jetzt zu meiner Frage: Hat der BR die Möglichkeit, obwohl die Reorganisations-Maßnahme schon länger läuft und der BR immer eingebunden war, trotzdem über §97,2 hinsichtlich veränderter Qualifizierungsmaßnahmen initiativ zu werden? Hat er hier erzwingbare Mitbestimmung?

Bin gespannt auf Eure Antworten.