Mitbestimmung bei externen Schulungen
hallo, hat der betriebsrat, eine echte mitbestimmung wenn mitarbeiter auf externe schulungen gehen müssen. wenn ja wo greift hier die mitbestimmung, oder kann man sonst noch etwas ein fordern.
Community-Antworten (3)
19.09.2008 um 16:12 Uhr
Bitte schau dir diesbezüglich die §§ 96, 97 und 98 BetrVG an. Dann weißt du, ob ein MBR in dem Fall der dich interessiert, existiert.
20.09.2008 um 16:51 Uhr
Der BR muß einen Beschluß zum Besuch von Schulungen fassen. Der BR hat in seiner Sitztung ....... beschlossen, folgende Mitglieder (Name angeben) und Ersatzmitglieder auf eine Schulung(Schulungsstätte angeben) mit dem Thema ....gemäß §37Abs.6 BetrVG zu schicken. Kostenübernahme findest du ebenfalls im BetrVG
20.09.2008 um 17:05 Uhr
@MiKr Lies die Frage noch mal.
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