Erstellt am 19.09.2008 um 14:12 Uhr von DonJohnson
Bitte schau dir diesbezüglich die §§ 96, 97 und 98 BetrVG an. Dann weißt du, ob ein MBR in dem Fall der dich interessiert, existiert.
Erstellt am 20.09.2008 um 14:51 Uhr von MiKr
Der BR muß einen Beschluß zum Besuch von Schulungen fassen.
Der BR hat in seiner Sitztung ....... beschlossen, folgende Mitglieder (Name angeben) und Ersatzmitglieder auf eine Schulung(Schulungsstätte angeben) mit dem Thema ....gemäß §37Abs.6 BetrVG zu schicken.
Kostenübernahme findest du ebenfalls im BetrVG
Erstellt am 20.09.2008 um 15:05 Uhr von Karotte
@MiKr
Lies die Frage noch mal.