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Fortbildungen und Mitbestimmungen

H
hothmanns
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Mein Name ist Klaus und ich arbeite als Ingenieur in einer recht großen Firma für Wassertechnik. Ein 7er Betriebsrat ist vorhanden, diesem gehöre ich an. Meine Frage: Wie kann man verhindern, daß der Arbeitgeber immer nur die gleichen Mitarbeiter zu Fortbildungen schickt. Konkreter heißt die Frage, ob es hier den einen oder auch die andere gibt, die die Paragrafen 96 bis 98 Betriebsverfassungsgesetz angewendet haben. Welche Erfahrungen gibt es da?

1.08201

Community-Antworten (1)

E
edgar

04.06.2011 um 16:49 Uhr

Welche Erfahrungen gibt es da?

Das liegt an den BR. Also was sie aus diesen §§ machen. Was man kann steht ja im Gesetz.

§§ 96, 97 und 98 Bei Streitigkeiten über die Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrechte oder deren Umfang entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Die Weigerung des AG, seinen Verpflichtungen nach dieser Vorschrift nachzukommen, kann die Voraussetzungen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 Satz 1 erfüllen (Fitting, Rn. 42; HSWG, Rn. 20). Soweit der BR seine Beratungspflichten verletzt, kann dies ein Verfahren nach § 23 Abs. 1 nach sich ziehen (Fitting, a. a. O.).

Es steht aber nirgends im BetrVG, dass die Umsetzung einfach ist.

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